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Der Wolf

  • 11. Juni
  • 46 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Verhängnisvolle Vorurteile, Teil 1


Der Wolf ist, so Johann Matthäus Bechstein im Jahr 1792, „ein in cultivirten Gegenden ganz unnützes Raubthier [...]. Wenn er sich es daher noch zuweilen einfallen läßt, aus den Oesterreichischen und Pohlnischen Wildnissen eine Streiferey nach Thüringen zu wagen“, würden „sogleich die nachdrücklichsten Veranstaltungen zu seiner Verfolgung getroffen, da er bey uns aus Mangel an gewöhnlicher Nahrung [...] genöthigt ist, edlere Haus- und Waldthiere, als [da sind] Rothwildpret [also Hirsche] und Schafe, anzugehen. Ja, in Hungersnoth fällt er größeres Rindvieh, Pferde und sogar die Menschen an“ [1].


Noch 1958 meinte Jägermeister Curt Strohmeyer: „In den Kerngebieten Mitteleuropas ist heute noch die überwiegende Zahl von Menschen der Meinung, der Wolf ernähre sich in der Hauptsache von kleinen Kindern“. In Wirklichkeit würden aber wirtschaftliche Gründe zur Ausrottung bestimmter Tierarten führen, wirkungsvoll flankiert durch Schreckensgeschichten. „Ein vom Bären verwüstetes Haferfeld, von Sauen heimgesuchte Kartoffeln [...] das sind die Umstände, die ein wütendes Geschrei erzeugen und von neuem jene Märchen Wirklichkeit werden lassen, daß die Wölfe die Großmütter [...] auffressen“ [2]. Bei der Wiederansiedlung des Wolfes müsse man laut dem Jagdwissenschaftler Detlev Müller-Using daher „mit der tief eingewurzelten, uralten Wolfsfurcht der Bevölkerung“ rechnen“ [3].

„Nichts kann einem Tier Schlimmeres passieren, als daß der menschliche Aberglaube sich an es heftet“, schrieb Bernhard Grzimek [4].

Gehegewölfe © Manuela Baltosée
Gehegewölfe © Manuela Baltosée

Die „Verdrängung des Wolfes“ wird als „das wohl eindrucksvollste Kapitel deutscher Jagdgeschichte“ beschrieben [5]. Grund dafür dürfte u.a. sein, dass der Wolf „das wohl am stärksten affektbelastete jagende Großtier unserer Breiten“ ist [6]. Erik Zimen zufolge habe gerade der Wolf „wie kaum ein anderes Tier als Zielscheibe menschlicher Projektionen herhalten müssen. Je nach Bedarf werden diesem Tier Eigenschaften angedichtet, die mit dem Tier selbst kaum etwas gemein haben“ [7].


„In Zeiten der Umweltkrisen und des Biodiversitätsverlustes, in der Kulturlandschaften als usurpierte Naturlandschaften verstanden werden, gilt der Wolf als Erfolgsausweis, wie sich die Natur Lebensraum zurückerobert“, schreibt der Jurist Roland Norer. Es gehe bei der Wolfsdebatte „um starke Narrative wie Stadt-Land, Natur-Kultur, Mensch-Umwelt“ [8].


Opfer von Verfolgung und Vorurteilen

Anhaltende und sich teils verschärfende Probleme zwischen Wolf und Viehhaltenden führten dazu, dass ab dem 15. Jahrhundert der Wolf zusehends bekämpft wurde. Zwar nahm infolge des Dreißigjährigen Krieges (1617-1647) die Wolfspopulation in Europa wieder zu, aber bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde eine sehr planmäßige Wolfsbekämpfung in fast allen mitteleuropäischen Ländern durchgeführt [9].

„Der Haß auf den Wolf ist international“, urteilte Heinz-Jürgen Fengewisch [10].

Um 1800, spätestens aber 1850, galt der Wolf in Deutschland praktisch als ausgerottet [11]. In Mecklenburg wurde der letzte Wolf um 1827 bei Gadebusch erlegt [12]. Im 19. Jahrhundert war der Wolf jedenfalls „so selten geworden, daß jede einzelne Erlegung zwischen Rhein und Oder in den Journalen und Almanachen der Zeit“ breite Aufmerksamkeit erfuhr [13].


Im späten 20. Jahrhundert sorgten erneut sensationelle Alarmmeldungen in der Presse für „eine in unseren Breiten überwunden geglaubte und völlig deplatzierte ‚Wolfsfurcht‘“ [14]. „Mit dem besonderen, ein wenig gruseligen Interesse, mit dem die Bevölkerung alle Nachrichten über den ‚Isegrimm‘ aufnimmt, hängt es zusammen“, so Müller-Using, „daß sich bei jedem Auftreten des Tieres die Presse förmlich auf die Sensation stürzt. Dazu werden bei jeder Kältewelle im Winter Nachrichten über Wolfsüberfälle auf Dörfer, schlittenfahrende Bauern, Schulkinder u. dgl. verbreitet.“ Solche Nachrichten seien zwar stets „frei erfunden“ gewesen, haben aber „bewirkt, daß einige Verkehrsvereine in Niedersachsen, insbesondere in der Lüneburger Heide, besorgte Anfragen von Erholungssuchenden erhielten, ob ‚wegen der Wolfsgefahr‘ ein Aufenthalt dort zur Zeit der Heideblüte nicht Risiken berge“ [15]. Und dass, obwohl die fünf nach Niedersachsen eingewanderten Wölfe ab 1945 „in 8 Jahren bei einer Fläche von 47 000 qkm ja nicht gerade eine Bedrohung der Bevölkerung und ihrer Gäste darstellen“ [16]!


Zudem behaupteten „namhafte Autoren und erfahrene Jäger, wie Freiherr von Kapherr, es sei kein Fall verbürgt, daß sich Wölfe an einem gesunden erwachsenen Menschen vergriffen hätten“ [17]. Unter Bezugnahme auf die „moderne Wolfsforschung“ meint Joachim Jünemann sogar, Wölfe hätten „nachweislich noch nie einen Mensch gefressen“ [18]. Ein Großteil der ab dem Jahr 1600 belegten Wolfsangriffe auf Menschen ging von tollwütigen Wölfen oder von Verteidigungsangriffen aus, die nur erfolgten, weil das Tier sich verfolgt oder in die Enge getrieben fühlte [19].


Grundkenntnisse zur Biologie und den Verhaltensweisen des Wolfes sind also entscheidend, damit ein Zusammenleben möglichst konfliktarm gelingen kann.


Lebensweise und Verhalten des Wolfes

Ein Wolfsrudel besteht durchschnittlich aus vier bis acht Tieren  dem Elternpaar und seinem Nachwuchs verschiedener Jahrgänge [20]. Paarungszeit ist von Januar bis März. Nach einer Tragezeit von neun Wochen werden im April oder Mai vier bis sechs Welpen geboren. Ab einem Alter von acht Wochen beginnen die Jungwölfe, die äußere Umgebung des Baus zu erkunden [21]. Schon im Alter von drei bis vier Monaten begleiten die Jungtiere das Rudel auf Jagdstreifzügen, wobei sie das Anpirschen, Reißen der Beute und andere Dinge erlernen [22].


Diese Lernkompetenz gilt als wichtige Fähigkeit im Umgang mit Wölfen. Laut Butzeck, Stubbe und Piechocki ist z.B. „die erlebte Einheit ‚Mensch und Schußwaffe‘ geeignet, um [dem Jungwolf] hohe Fluchtdistanz und Menschenscheu mitzuprägen“. Das habe seine Ursache darin, dass „der Jungwolf die Scheu vor dem Menschen erst erlernt. Er beobachtet die Alttiere genau, greift das an, was jene angreifen, flieht vor dem, was die reifen Individuen meiden“ [23].


Ebenso ist das Beutemachen „eine angeborene Komponente des Wolfsverhaltens. Die entsprechende Objektbindung an Beutetiere wird von den Jungtieren langfristig im Rudel erlernt“ [24]. Was die Auswahl der Beute betrifft, kann verallgemeinernd gesagt werden, „daß Wölfe hauptsächlich ihre Beute in jungen und älteren bis überalten Altersklassen finden sowie kranke und unterernährte Tiere reißen“ [25]. Für weitere Informationen zur Verhaltensweise des Wolfes sind die vorzüglichen Darstellungen Franz Müllers lehrreich, von denen einige im Folgenden reproduziert sind.


Rudelverhalten:

© Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 134.
© Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 134.

Raumnutzung:

© Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 135.
© Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 135.

Jagdverhalten:
© Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 138-139.
© Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 138-139.

Jahresverlauf und Unterscheidung zum Hund:

Trittsiegel (Spur) und Vorderansicht des Schädels vom Wolf im Vergleich zum Hund (oben), Losung (Kot) des Wolfes (links unten) und die wichtigsten Ereignisse im Wolfsjahr (rechts). © Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 131. Zum Spurbild des Wolfes hilft als Merksatz ein altdeutscher Jagdspruch, nach dem der Wolf schnürt (läuft) “gerade und fein [wie eine Schnur], beim Hunde aber wird‘s selten [so] sein“ [26].
Trittsiegel (Spur) und Vorderansicht des Schädels vom Wolf im Vergleich zum Hund (oben), Losung (Kot) des Wolfes (links unten) und die wichtigsten Ereignisse im Wolfsjahr (rechts). © Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 131. Zum Spurbild des Wolfes hilft als Merksatz ein altdeutscher Jagdspruch, nach dem der Wolf schnürt (läuft) “gerade und fein [wie eine Schnur], beim Hunde aber wird‘s selten [so] sein“ [26].

Die „Westwanderung des Wolfes“ [27]

Dass der Wolf ein ausgesprochener Kulturfolger ist, kann an seiner selbständigen Wiedereinwanderung in Deutschland und seiner verhältnismäßig großen Anspruchslosigkeit festgemacht werden [28]. In der Tat ist der Wolf seit seiner Ausrottung in Deutschland stets vereinzelt auf deutsches Staatsgebiet aus Osteuropa eingewandert. Vor Jahren noch stärker (gerade unter Jagenden) zirkulierende Vorurteile, dass der Wolf vorsätzlich ausgesetzt wurde, sind daher wildbiologisch absolut haltlos [29].


Wölfe wanderten ganz natürlich nach Deutschland ein. Die Streifgebiete der einzelnen Rudel, die sich kaum überlappen, betragen immerhin zwischen 200 und 1000 Quadratkilometer (je mehr Nahrung, desto kleiner), wobei Einzelexemplare 1000-2000 Kilometer in einem Zeitraum von wenigen Monaten zurücklegen können [30]. Laut dem Zoologen Hans-Dieter Pfannenstiehl sind schon immer „Wölfe aus dem Osten nach Deutschland gewandert. Solange es den Eisernen Vorhang gab, wurden [aber] in der damaligen DDR die eingewanderten Wölfe konsequent erlegt. Man wollte den Wolf im gesellschaftlichen Konsens in der Kulturlandschaft nicht haben. Das hat sich nach dem Fall der Mauer geändert“ [31].


Angst trifft auf Artenschutz

Als in den 1970er Jahren „ein paar harmlose Gehegewölfe im Nationalpark Bayerischer Wald in Freiheit gelangten, brach eine unglaubliche Hysterie aus. Es schien um Sein oder nicht Sein des ganzen Volkes zu gehen“, spottet der erfahrene Jäger Bruno Hespeler. Ihm zufolge ist es „die angeborene wie eingeredete Angst des Menschen, die eine Rückwanderung des Wolfes in geeignete Lebensräume [bisher] verhindert[e]“ [32]. Auch der Wildökologe Hartmut Gossow schreibt, dass in den 1970ern Jahren „jeder zugewanderte Wolf solange Treibjagden auf sich“ auslöste, „bis endlich ein stolzer Schütze mit ihm vor der Tages- und Jagdpresse posieren“ konnte [33].


Wurde im Europarat von 1964 noch die Ausrottung des Wolfes „als ökonomisch wünschenswert betrachtet“, erfolgte ab den 1970ern und 1980ern ein Umdenken [34]. 1975 trat Deutschland dem Washingtoner Artenschutzabkommen bei, wodurch es seitdem zum Schutz des Wolfes international verpflichtet ist [35]. Im „Berner Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ von 1979 (Unterzeichnung durch die EG 1982) konnte der Wolf problemlos durch die meisten Staaten dieser Konvention unter Schutz gestellt werden, war er doch aufgrund seiner Ausrottung (Abwesenheit) vorerst kein Thema in der Öffentlichkeit [36].


In den 1980ern begannen Spezialisten der „Wolfsgruppe“ in der IUCN, sich international um den Schutz der Unterarten des Wolfes zu bemühen [37]. Gleichzeitig galt aber der Wolf in der ehemaligen DDR nach dem Jagdgesetz vom 15. Juni 1984 mit Wirkung vom 1. März 1987 als ganzjährig jagdbar [38]. In der BRD war der Wolf seit 1980 eine „besonders geschützte Art“ nach der Bundesartenschutzverordnung, wurde aber von einzelnen Ländern als „jagdbare Art ohne Jagdzeit“ eingestuft (ganzjährig geschont) [39]. Mit der Wiedervereinigung erlangte der Status als besonders geschützte Art auch in der ehemaligen DDR Geltung.


In nationales Recht wurden die genannten internationalen Naturschutzvereinbarungen mittels der 1992 in Kraft getretenen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL 92/43/EWG) überführt. Deutschland ist dadurch verpflichtet, den sog. „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes langfristig zu gewährleisten [40]. Angesichts möglicher Konflikte zwischen Weidetierhaltung und Artenschutz infolge der Wolfsrückkehr wurde z.B. bereits Mitte der 1990er Jahre ein Wolfsmanagementplan für Brandenburg ausgearbeitet [41].


Im Jahr 2000 erfolgte seit über 100 Jahren der erste Reproduktionsnachweis von Wölfen auf deutschem Staatsgebiet, und zwar in Sachsen [42]. Heute sind fast alle Bundesländer bereits mit Wölfen in Kontakt gekommen, da ganz Deutschland für Wölfe einen geeigneten Lebensraum darstellt. Ausbreitungsschwerpunkt ist jedoch eindeutig Nord- und Ostdeutschland, wo der Wolf beinahe flächendeckend vorkommt [43].


Letzter Stand zum Wolfsvorkommen in Deutschland (Monitoringjahr 2024/25) © DBBW
Letzter Stand zum Wolfsvorkommen in Deutschland (Monitoringjahr 2024/25) © DBBW

Koexistenz mit dem Wolf (v)erlernen 

Trotz Diskussionen über Ansiedlungsprojekte von Luchs und Bär, hatte man um 1970 von der Wiederansiedlung des Wolfes „noch nichts gehört“ [44]. Damals galten „die meisten Länder West- und Mitteleuropas“ als „so dicht bevölkert und ihre Landschaften bereits so stark denaturalisiert, daß für den Wolf hier kein Platz mehr übrigbleibt“ [45]. Mensch und Wolf verlernten daraufhin das Miteinander. Immerhin waren weite Teile Europas „für knapp 150 Jahre wolfsfrei“ [46]. Die gut dreißig Jahre andauernde Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland erfolgte und erfolgt zudem „in eine völlig andere Welt als zum Zeitpunkt der Ausrottung“ [47]. Die Rückkehr des Wolfes ist somit „nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein kultureller und sozialer Prozess“ [48].


Ein „konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Weidetier [und Mensch] zu ermöglichen“, müsse erst wieder erlernt werden [49]. Immerhin kehren Wölfe in eine Industriegesellschaft zurück, die großen Beutegreifern viel positiver gegenübersteht als zu der Zeit ihrer Ausrottung. Denn: „Nachdem jahrhundertelang alles Wild mit Krummschnabel und Fangzahn weniger bejagt als vielmehr verfolgt und möglichst ausgerottet wurde, herrscht heute teilweise fast die gegenteilige Situation“, beschreibt Gossow die gewandelte Einstellung zur Tierwelt [50].


Themenheft einer Jagdzeitschrift zur Wolfsrückkehr nach Deutschland (August 1992)
Themenheft einer Jagdzeitschrift zur Wolfsrückkehr nach Deutschland (August 1992)

Biotische (ökologische) und sozioökonomische Tragfähigkeit eines Lebensraums 

In der heutigen Kulturlandschaft ist „hinsichtlich des dort lebenden Wildes oft weniger die Frage nach den Lebensmöglichkeiten für so und so viele Tiere (biotische Tragfähigkeit) wichtig, als vielmehr der Gesichtspunkt verkraftbarer Weide- oder Verbißbelastung durch so und so wenige Tiere (wirtschaftliche Tragfähigkeit)“ [51]. Zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit kommt mit dem Wolf auch noch die tatsächliche oder angebliche Weidetierbelastung. Bei einer aktuellen jährlichen Zuwachsrate von etwa 30 Prozent wird – ohne Regulation – eine Verdopplung des Wolfsbestands alle drei Jahre erwartet. Allerdings wird davon ausgegangen, dass sich die Anzahl der Rudel in einem Großraum „bei Erreichen der Lebensraumtragfähigkeit durch Konkurrenz, Territorialverhalten und begrenzte Nahrungsressourcen selbst“ regulieren [52].


Konfliktpotenzial birgt aber, dass auch die Begegnungen zwischen Wolf und Weidevieh zunehmen dürften, bevor diese maximale Lebensraumtragfähigkeit erreicht sein wird. Aktuell leben 219 Rudel, 43 Paare und 14 territoriale Einzeltiere in Deutschland [53]. Ökologisch tragfähig wären noch sehr viel mehr, wenn da nicht die sozioökonomische Tragfähigkeit („social carrying capacity“) wäre. Sie berücksichtigt „die gesellschaftliche Akzeptanz, da sich gerade in dicht besiedelten Kulturräumen eine tragfähige Zahl nicht nur an naturwissenschaftlichen Modellen wird bemessen können“ [54]. Befürwortende einer Wolfsbejagung betonen stets, dass ein Wolfsmanagement auch dem Wolf selbst dienen würde, da der Wolf auf Dauer nur akzeptiert werde, „wenn die Konflikte gelöst“ würden [55].


„Problemwölfe“

Der Lebensraumbedarf des Wolfes führt zwangsläufig in Deutschland, bei über 200 Einwohnern pro Quadratkilometer, zu Konflikten [56]. Von Seiten der Land- und Viehbesitzenden sowie der Jagenden stieg die Unzufriedenheit mit der wachsenden Wolfspopulation. Ausgleichszahlungen für gerissene Weidetiere gelten nicht selten als reine Symptombehandlung. Wenn – so Pfannenstiehl – der Wolf sich „im gesellschaftlichen Konsens ohne Regulierung weiter vermehren und ausbreiten soll, dann muss die Gesellschaft auch die Nachteile derjenigen anerkennen und ausgleichen, die die Lasten des Wolfs zu tragen haben“ [57]. Beispielsweise bemessen sich „in Schweden Ausgleichszahlungen nicht nach der Zahl der gerissenen Tiere, sondern hängen von der Anzahl der in einem Bezirk vorkommenden Beutegreifer ab, unabhängig davon, ob Schäden tatsächlich auftreten“ [58]. Die Befürwortenden der Rückkehr von großen Beutegreifern sollten laut Paul Müller „beachten, dass typische Rehwild- oder Schafsliebhaber ihre Tiere genauso mögen wie die Luchs[- oder Wolfs-]verehrer [‚ihren‘ Luchs oder Wolf], und dass das Problem nicht mit ‚Ausgleichszahlungen‘ allein zu lösen“ sei [59].


Aufgrund seines anhaltenden Schutzstatus durften bis vor Kurzem nur sog. Problemwölfe entnommen werden. Bei den behördlich genehmigten Einzelentnahmen wurde „grundsätzlich zwischen Problemwölfen, die beispielsweise Nutztiere gerissen und insbesondere wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben, und Risikowölfen, die sich insbesondere Menschen und Hunden gegenüber problematisch verhalten, differenziert“ [60].


Sven Herzog kritisiert den Begriff Problemwolf“ und den Umgang mit diesen vermeintlich verhaltensauffälligen Individuen scharf. Denn „Solche sogenannten ‚verhaltensauffälligen‘ oder ‚Problemtiere‘ sind oft erfahrene Individuen, welche einfach nur sehr gut gelernt haben, dass Nahrung in der Nähe des Menschen ohne größere Risiken zu beschaffen ist.“ Dabei handle es „sich nicht selten um die Alphatiere eines Rudels.“ Diese zu töten sei „biologisch und aus Gründen der Schadensvermeidung [aber] keineswegs sinnvoll“, weil dadurch die Rudelstruktur gefährdet sei und infolgedessen Weidetierrisse zunehmen könnten [61].


Die Ethnolog:innen Elisa Frank und Nikolaus Heinzer stellen fest, dass Wölfen und Menschen „ganz klar voneinander getrennte Räume und Zeiten zugeordnet“ werden [62]. In den Debatten rund um das Auftauchen von Wölfen in Siedlungen werde deutlich, „dass ‚normales‘ Verhalten von Wölfen nicht ein gegebener, objektiver Zustand ist, sondern eine kulturell ausgehandelte Kategorie“ [63]. Dafür bietet das sog. „surplus killing“ ein gutes Beispiel.



„Unnatürliche“ Wölfe I: „surplus killing“

Der Ethnologe Thorsten Gieser beschreibt, inwiefern die Beurteilung von Wolfsrissen selbst problematisch sein kann. „In seiner extremsten Ausprägung ist es [das „surplus killing“] ein Phänomen, das für manche sogar die ‚Natürlichkeit‘ eines solchen Verhaltens für einen Beutegreifer infrage stellen lässt und das Tier zu einer wilden Bestie macht, die sich vom Rest der Tierwelt abhebt. [...] Der Schritt von der wilden Bestie zum Motiv des ‚großen bösen Wolfs‘ ist [...] gar nicht so groß. Dieser Argumentation nach scheinen Wölfe ‚bestialisch‘, da sie sich ‚untierisch‘ [!] verhalten, ‚widernatürlich‘ [!], entgegen den angemessenen Instinkten eines Tieres handeln“ [64]. Dass aber eine Landschaft, die an allen Ecken und Enden menschlich geprägt ist und in der Beutetiere nicht flüchten können, ebenfalls als widernatürlich bezeichnet werden könnte, verdeutlicht die kulturell ausgehandelte Kategorie des Problemwolfes.


Somit erscheint das surplus killing als „menschengemacht bzw. eine hybride Erscheinung, in der menschliches und tierisches Handeln verschränkt sind. Nicht nur hat der Mensch Tiere gezüchtet, die sich gegen einen Wolfsangriff nicht effektiv verteidigen können, er behindert zusätzlich ihre Verteidigung, indem er sie auf kleinen, eingezäunten Weiden hält und unter Umständen nicht adäquat schützt. Vor allem aber greift der Mensch vorzeitig in das Wolfsverhalten ein, entfernt Kadaver und verhindert, dass Wölfe in den Tagen nach einem Angriff zum Ort der Tötung zurückkehren, um (sinnvoll?) weiter zu fressen“ [65].



„Unnatürliche“ Wölfe II: unerwünschte Neugier

„Wenn“, so Gieser weiter, „im öffentlichen Diskurs über die Scheu von Wildtieren (im Allgemeinen und Wölfen im Besonderen) diskutiert wird, scheint die Erwartungshaltung [...] zu verlangen, dass das Tier sofort geradezu in Panik gerät, d.h. klar und unmittelbar reagiert, sobald es die Anwesenheit des Menschen bemerkt, und mit hoher Geschwindigkeit flüchtet. Ein Wolf, der sich nicht entscheiden kann, was er tun soll, der sich hin und her bewegt und hin und her schaut, der zuckt, anstatt klar zu handeln, und der wegspringt, sich dann aber wieder dem Menschen zuwendet [...] verhält sich zu uneindeutig und damit unpassend, um als ›normal‹ zu gelten“ [66]. Wölfe sollen „wild, aber nicht zu wild sein“ [67].


„Wenn Wölfe also menschengemachte Regeln und Grenzen überschreiten, das heisst, wenn sie etwa innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehr als eine gewisse Anzahl an Nutztieren reissen oder wenn sie sich nicht an bestimmte Räume halten, die ihnen von Gesetzes wegen zugestanden sind, wird ihr Verhalten als problematisch erklärt. Ein als problematisch deklariertes Verhalten soll anschliessend von den Behörden durch entsprechende Massnahmen sanktioniert und verändert werden“ [68]. Manche sind sogar der Ansicht, dass Wölfe erst zu Problemwölfen werden, weil sie keine Bejagung erfahren und dadurch keine Angst vor den Menschen haben [69].


Wolf im Wald im nordöstlichen Niedersachsen unweit der Elbe © Günter Hagen
Wolf im Wald im nordöstlichen Niedersachsen unweit der Elbe © Günter Hagen

Wolfsregulierung für die Akzeptanz des Artenschutzes?

Einige Forschende beteuern, dass eine „Koexistenzplanung“ helfen könne, gegenseitige negative Einflüsse zu minimieren und dadurch die langfristige Erhaltung der Wolfspopulation zu gewährleisten [70]. Dabei erwähnen sie jedoch nicht (außer mit einem Verweis auf nötige Kompensationszahlungen), wie die Gesellschaft mit einer Wolfspopulation umgehen kann oder soll, die dauernd wächst. Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung, weist darauf hin, dass der gesetzliche Schutzstatus nicht die aktuelle tatsächliche Bedrohung widerspiegle. „Je weiter die Wolfsbestände wachsen, desto weiter geht die Schere zwischen Schutzstatus und Gefährdung auseinander“ [71]. Würde der Schutzstatus nicht bald angepasst, gefährde diese Diskrepanz die Akzeptanz für den Artenschutz in der Bevölkerung.


Wolfsdichte und Akzeptanzgrenze

Einige, von Umweltverbänden durchgeführte Umfragen lassen auf eine insgesamt überdurchschnittlich hohe Akzeptanz für den Wolf hierzulande schließen [72]. Dabei handelte es sich allerdings um „Akzeptanz-Studien“, die mit ihren allgemeinen Fragen zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen können. So ergab eine im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz durchgeführte Studie eine deutlich geringere Zustimmung, weil die gestellte Frage eine persönliche Betroffenheit der Ausbreitung von Wölfen beinhaltete [73].


Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) wies in seinem Positionspapier vom 17. März 2022 „ausdrücklich darauf hin, dass nach allen bisherigen Erfahrungen die wirtschaftlich-soziale Akzeptanzgrenze sicher vor der biologischen Akzeptanzgrenze des Wolfes erreicht sein wird bzw. in einigen Regionen des Landes bereits erreicht“ sei. Deutschland habe die weltweit höchste Wolfsdichte [74]. Tatsächlich besitzt die EU ungefähr doppelt so viele Wölfe wie die doppelt so großen und deutlich weniger dicht besiedelten USA [75].


Insgesamt wird der Wolf übrigens (außer jetzt auch in Deutschland) in elf EU-Staaten legal bejagt [76]. Trotz Bejagung billigt die EU den Wölfen im Baltikum (v.a. in Estland) den sogenannten günstigen Erhaltungszustand zu, den die FFH-RL fordert. In Spanien, wo die Rechtslage zum Wolf aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszustände nördlich bzw. südlich des Flusses Duero kompliziert ist, setzt das Jagdgesetz der Region Kastilien und León sogar noch bis Sommer 2024 „den Wert jedes erlegten Wolfes auf 6.000 € fest“ [77]. Frankreich und Schweden regulieren sogar „den Wolfsbestand bereits erheblich“, obwohl der Wolf dort – wie in Deutschland – (bis vor Kurzem) „ebenfalls über Anhang IV der FFH-RL streng geschützt ist“ [78].


Ein Wolf in der Fotofalle an der Grenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen © Dennis Schumacher
Ein Wolf in der Fotofalle an der Grenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen © Dennis Schumacher

Schutzstatusabsenkung als Artenschutzerfolg

Befürwortende einer Wolfsregulierung wetterten regelmäßig gegen den aus ihrer Sicht längst überholten Totalschutz des Wolfes als Tierart des Anhangs IV der FFH-RL. Diese Richtlinie erstrebt einen günstigen Erhaltungszustand der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten [79]. Eine kontrollierte Bejagung würde dies allerdings nicht gefährden, wie bei Wildschweinen, Rehen und anderen Tierarten zu sehen ist [80]. Jagdbefürwortende kritisieren denn auch die Starrheit, mit der an einmal festgelegten Unterschutzstellungen festgehalten wird, obwohl die Anhänge der Berner Konvention bzw. der FFH-RL nach eigenen Angaben „an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen“ seien [81].


Durch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2022 forderte sogar die Europäische Kommission, „insbesondere angesichts der stark steigenden Zahl von Wölfen und der naturwissenschaftlichen Einstufung als am wenigsten gefährdete Art durch die IUCN die Anhänge des einschlägigen EU-Artenschutzrechts (FFH-Richtlinie) entsprechend anzupassen und den Schutzstatus des Wolfs zu senken“ [82]. Schon 2007 stufte die IUCN den Wolf für Europa als „nicht gefährdet“ ein [83]. Aber erst im Sommer und Herbst 2025 meldete Deutschland an die EU den günstigen Erhaltungszustand der deutschen Wolfspopulation, der gemäß FFH-RL für „eine leichtere Handhabe im Umgang mit Wölfen“ Voraussetzung ist [84]. Die ehemalige Umweltministerin Steffi Lemke sagte schon im September 2024 voraus, dass der Schutzstatus des Wolfes bald von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt werden könne [85].


Am 5. Juni 2025 legte der Rat des Europäischen Parlaments diese Forderung fest: Der Wolf wurde vom Anhang IV in den Anhang V der FFH-RL umgeschrieben. Die Änderung trat am 14. Juli 2025 in Kraft [86]. Das war übrigens eine der Kernforderungen des DJV, wohingegen der NABU eine Schutzstatusabsenkung strikt ablehnte [87]. Nunmehr ist der Wolf eine Tierart „von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein“ kann, ohne dass dadurch der günstige Erhaltungszustand der betreffenden Art gefährdet würde [88]. Norer betont, dass diese Schutzstatusabsenkung „ein großer Erfolg des Artenschutzes“ darstelle und dass Naturschutz dadurch an Glaubwürdigkeit gewinne [89].


Vom „bösen Rotkäppchen-Wolf zur positiv besetzten Öko- und Biodiversitätsikone“ [90]: Emotionen vs. Fakten (?)

In seinem empfehlenswerten Buch „Leben mit Wölfen“ schreibt Thorsten Gieser, dass der „primäre Modus, in dem über Wölfe debattiert wird, [...] der eines Problems und Auslösers negativer Gefühle“ sei [91]. Während z.B. „Managementvertreterinnen in der Regel als einseitig, aber zumindest recht rational und moderat in ihren Argumenten angesehen werden, gelten Wolfsbefürworter als hochemotional, irrational und radikal in ihren Zielen“ [92]. Emotionalität könne laut Forschenden aber auch ein „Schlüssel zu einem besseren Verstehen der Vorgänge und Konflikte rund um die Wiederkehr der Wölfe“ sein [93]. Zwar wird vielfach die Notwendigkeit betont, Sorgen und Ängste der Bevölkerung in Wolfsgebieten ernst zu nehmen. Gerade das auf Emotionen abstellende Rotkäppchen-Argument scheint aber für alle Seiten geeignet, um die Managementvorschläge der Gegenseite zu diskreditieren.


Auffällig bei den rechtlichen und politischen Debatten um den Wolf ist, dass und wie mehrere Akteure gebetsmühlenartig auf den „großen, bösen Wolf“ der Märchen verweisen [94]. Das „Rothkäppchen“ der Gebrüder Grimm [95] muss also noch heute herhalten, um Befürwortende wie Opponierende einer Wolfsregulierung zu diskreditieren. © jagdverband.de/wolf
Auffällig bei den rechtlichen und politischen Debatten um den Wolf ist, dass und wie mehrere Akteure gebetsmühlenartig auf den „großen, bösen Wolf“ der Märchen verweisen [94]. Das „Rothkäppchen“ der Gebrüder Grimm [95] muss also noch heute herhalten, um Befürwortende wie Opponierende einer Wolfsregulierung zu diskreditieren. © jagdverband.de/wolf


Jagd vs. Artenschutz?

Während der DJV in den frühen 2000er Jahren das Rotkäppchen-Argument gegen die Rückkehr des Wolfes anführte [96], hat er jüngst in Bezug auf den Wolf mit demselben Argument für mehr Fakten statt Märchen im Artenschutz plädiert. Anlass zu diesem Aufklärungsansatz gibt die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) durch einen Beschluss des Bundestages vom 17. Dezember 2025. Eine aktualisierte rechtliche Handhabe sollte der nunmehr hohen Wolfspopulation Rechnung tragen.


Sowohl das Jagd- als auch das Naturschutzrecht können laut Norer „hinreichend Möglichkeiten bieten, den erforderlichen Schutz aufrechtzuerhalten, wobei das Jagdrecht sicherlich die größere Flexibilität für ein aktives Management“ biete [97]. Er betont, dass das Jagdrecht „schon von seiner Konzeption her sowohl auf Schutz als auch auf Nutzung und damit auf einen Interessenausgleich ausgerichtet“ sei [98]. Sollte die Wolfspopulation gefährdet sein, sind zudem die Behörden verpflichtet, Jagdbeschränkungen oder (lokal) gar das vollständige Verbot der Wolfsjagd zu verfügen [99].


Der Jagd fernstehende Personen verkennen, dass Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, nicht sozusagen tagtäglich wahllos verfolgt werden (dürfen) und stattdessen auch Schutzbestimmungen genießen können. Ist eine Art des Jagdrechts ganzjährig geschont, geht es ihr nicht schlechter als im Naturschutzrecht. Einzig die Möglichkeit der Tötung unter bestimmten Voraussetzungen unterscheidet Naturschutz- und Jagdrecht. Insofern ist letzteres tatsächlich flexibler. Nur weil eine Art per Gesetz jagdbar erklärt (ins Jagdrecht aufgenommen) wird bzw. worden ist, unterliegt sie nicht zwangsläufig einer ganzjährigen Verfolgung [100]. Denn „Das Jagdrecht ist vom Grunde her ein Artenschutzrecht, welches sich auf nachhaltige Nutzung stützt, aber auch den Totalschutz als Instrument vorsieht“ [101].


Unterschiedliche Herangehensweisen bei Wildtieren

Pfannenstiehl und Norer verweisen auf eine Doppelmoral in der Bevölkerung beim Umgang mit dem Wolf im Vergleich zu anderen Wildtieren. „Reh- und Rotwild, Schwarzwild, Fuchs und Kormoran werden heutzutage wie selbstverständlich reguliert. Keine dieser Arten wird dadurch in ihrem Bestand gefährdet, vielmehr geht es darum, Konflikte rechtzeitig zu erkennen und zu entschärfen. Warum sollte also ausgerechnet der Wolf [...] davon ausgenommen sein“ [102]? Während Rotwild sich aus (forst)wirtschaftlichen Gründen keineswegs in ganz Deutschland ausbreiten darf, werde dem Wolf eine nahezu unbeschränkte Ausbreitung erlaubt [103].


Wie beim Rotwild müsse es laut dem DJV künftig auch Gebiete geben, „in denen sich keine Wolfsrudel dauerhaft niederlassen dürfen“ [104]. Diese Möglichkeit des Managements wird auch von Norer als eine von mehreren Ansätzen vorgeschlagen. Sollte aber der Wolf sich unbegrenzt ausbreiten dürfen, hält es Sven Herzog für wichtig, dass das Rotwild ebenfalls in allen geeigneten Lebensräumen geduldet wird. Denn dadurch würde sich das Problem der Sicherung der Nahrungsbasis für den Wolf vermutlich deutlich entschärfen [105].


© Deutsche Wildtier Stiftung
© Deutsche Wildtier Stiftung


Überall Zäune

Solange den Wölfen genügend Schalenwildarten als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen, meiden sie Orte wie stromführende Zäune, weil sie dort schlechte Erfahrungen gemacht haben [106]. Zu beachten ist dabei jedoch, dass unsere Landschaft jetzt schon enorm mit Zäunen usw. zerschnitten ist. Eine zusätzliche Einzäunung (stationäre Großraubwildabwehr) würde diese Landschaftszerschneidung noch erhöhen. Die Bejagung großer Beutegreifer könnte dagegen einen ähnlichen Vermeidungseffekt herbeiführen, ohne die Notwendigkeit weiterer Landschaftszerschneidung (dynamische Großraubwildabwehr).


Eine Bejagung ist indessen immer mit dem Problem konfrontiert, dass der Tod von Tieren möglichst vermieden werden soll und von vielen Gesellschaftskreisen grundsätzlich nicht gutgeheißen wird. Zwar erscheint die dynamische Variante als die „natürlichere“ Vorgehensweise (akzeptiert man den Tod als Teil des Lebens), aber die Einzäunung zum Schutz der Herde ist ja stets temporär und räumlich stark begrenzt, weshalb kaum von einer Landschaftszerschneidung gesprochen werden kann (im Vergleich zu Wildschutzzäunen). Für Sven Herzog sind beides Extreme:

Weder „immer höhere Zäune in der Weidetierhaltung und Kompensationszahlungen mit hohen bürokratischen Hürden“ noch die bis Ende des 20. Jahrhunderts gültige Losung „Töte jeden Wolf, den du siehst“ würden auf lange Sicht erfolgsversprechend sein [107].

Anhörung zur Aufnahme des Wolfes ins BJagdG [108]

Am 23. Februar 2026 fand eine öffentliche Anhörung zum BJagdG und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Bundestag statt (Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat). Zur Anhörung wurden von den Fraktionen sechs Sachverständige eingeladen, darunter auch Hans-Dieter Pfannenstiehl und Ilka Reinhardt. Von den Sachverständigen sollte in Erfahrung gebracht werden, „ob die vorgeschlagene Regelung des Gesetzentwurfs eine angemessene Abwägung zwischen Herdenschutz und dem Schutz der Tierart Wolf darstellt“ und ob sie praktikabel ist oder noch der Änderung bedarf.


Ein seit 1991 in Ostdeutschland praktizierender Schäfer betonte, dass er aufgrund seiner Weidetierschutzmaßnahmen (Hütehunde und Zaunabwehrsystem) seit 25 Jahren keinen Riss zu verzeichnen habe, trotzdem vier Rudel in der Nachbarschaft leben würden. Er sehe zwar keinen Änderungsbedarf. Falls jedoch mit diesem Gesetzentwurf schneller gehandelt werden könnte, halte er ihn für sinnvoll. Der Schäfer sah eine generelle Bejagung als nicht zielführend an. Stattdessen müsse um die Weidetierherden herum bejagt werden. Wolfsfreie Zonen befürwortete er dort, wo Herdenschutz aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht machbar sei.


Ein anderer anwesender Schäfer bezeichnete die vergangenen 20 Jahre der Wolfsrückkehr als Wettrüsten mit dem Raubtier. Seit dreieinhalb Jahren habe sein Betrieb ein funktionierendes Wolfsabwehrsystem geschaffen, eine Kombination aus Elektrozäunen und Herdenschutzhunden. Dies habe dazu geführt, „dass wir eigentlich den Einklang gefunden haben im Zusammenleben mit dem Wolf“. Und „diese Rudel, die um mich herum sind, die halten alle anderen Wölfe fern.“ Darum bat der Schäfer:

„Verschont mir meine Wölfe, die ich mir mit harter Arbeit erzogen habe.“

Der Vertreterin der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. zufolge sei präventiver Herdenschutz nicht mehr ausreichend, „wie die steigenden Risszahlen zeigen“ würden. Der Gesetzentwurf sei daher „seit langem überfällig“. Gehandelt werden dürfe „nicht erst, wenn ein Schaden entstanden sei.


Für eine Bejagung der Wölfe in Deutschland sprachen sich insbesondere Hans-Dieter Pfannenstiel und der DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke aus. Pfannenstiehl betonte, dass Artenschutz und Biologie „keine stichhaltigen Gründe gegen die Bejagung des Wolfs in Deutschland“ liefern würden. Während in Deutschland Reh, Hirsch und Wildschwein „im gesetzlichen Auftrag“ in Beständen reguliert würden, „die an die Landeskultur angepasst“ seien, laufe es „beim Wolf genau umgekehrt. Die Landeskultur muss sich an den Wolf anpassen, indem sie große Flächen, die beweidet werden sollen, temporär zumindest einzäunt und die von Hunden bewacht werden müssen.“ Dafür müsse „der Steuerzahler enorme Summen aufbringen und die geschädigten Weidetierhalter haben neben der emotionalen Belastung für den Schutz von Wölfen enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand.“


Dammann-Tamke sprach von einem Dreiklang „Artenschutz, Weidetierschutz und die Akzeptanz für den Großprädator Wolf im ländlichen Raum“, die dieser Gesetzentwurf sichern helfe. Er wies „den öffentlich immer wieder gemachten Kritikpunkt“ zurück, wonach „zukünftig pauschal und wahllos in die Wolfspopulationen hineingeschossen“ werde. Der Gesetzentwurf würde Schnellabschussverfahren ermöglichen und „über den Eingriff in die Jugendklasse das weitere Wachstum der Wolfspopulation in Deutschland“ lediglich verlangsamen.


Gegen eine generelle Jagd des Wolfes sprach sich Ilka Reinhardt aus, weil das den Weidetierhaltenden gar nichts bringe. Zahlreiche Studien hätten bewiesen, dass guter Herdenschutz effektiver sei als eine Bejagung und dass man daher die Umsetzung der Herdenschutzmaßnahmen in den Vordergrund stellen müsse. Sachsen-Anhalt habe trotz „relativ vielen Wölfen deutlich unterdurchschnittliche Risszahlen“.

Bei den „allermeisten Nutztierübergriffen“ sei indes „noch nicht einmal der Mindestschutz gegeben.“

Reinhardt fragte warum Wölfe bejagt werden sollen, „die noch nie ein Schaf getötet haben“.

Sie plädierte für eine unbürokratischere Entnahme von Einzeltieren anstatt einer pauschalen Bejagung. Interventionsteams von vor Ort gelte es zu schaffen. „Nicht von irgendwelchen studierten Leuten“, sondern „von den Fachleuten, die wir da draußen haben.“


Insgesamt verlief die Anhörung insofern überraschend, als dass alle Anwesenden gegen eine Aufnahme des Wolfes ins BJagdG nicht erheblichen verbalen Widerstand leisteten. Der moderierende Abgeordnete lobte die sachliche Diskussion bei einem derart emotionalen Thema. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfahl letztlich, den Gesetzentwurf der Bundesregierung anzunehmen.



Bundestagsdebatte zur Aufnahme des Wolfs ins BJagdG [109]

Am 5. März 2026 erfolgte in der 62. Sitzung des Deutschen Bundestages die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG. Ziel dieser Sitzung war, die von der Regierung aus CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzesänderung zur finalen Abstimmung zu bringen. Hermann Färber (CDU/CSU) erklärte zunächst, dass die Aufnahme des Wolfes ins BJagdG der steigenden Wolfspopulation Rechnung trage, um die Weidetiere besser zu schützen. Durch die Bejagung von Wölfen, die er ausdrücklich als Ergänzung zum präventiven Herdenschutz sieht, würden Weidetierhaltung, Hochwasserschutz und Wolfspopulation koexistieren können. Es gehe bei dieser Gesetzesänderung um „einen fairen Ausgleich zwischen Weidetierhaltung einerseits und Wolfsschutz andererseits“, sowie darum, den Konflikt im ländlichen Raum zu entschärfen.


Sodann verwies Peter Felser (AfD) auf einen jahrelangen Leidensdruck der Weidetierhaltenden. Mit der Änderung würde ein wichtiger Schritt hin zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Wolfes gemacht werden [110]. Felser appellierte indes: „Der Wolf kennt keine Landesgrenzen“. Bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Managementpläne müssten daher einheitliche, transparente Prozesse maßgebend sein. „Die revierübergreifende Managementpläne“ müssten sich an denen der Abschussplanung für Rotwild orientieren, „koordiniert und fachlich durchdacht auf wildbiologischer Grundlage.“


Isabel Mackensen-Geis (SPD) hob hervor, dass zwar die Rückkehr des Wolfes ein Erfolg des Artenschutzes sei, es aber aufgrund der Konflikte mit der Weidetierhaltung nach wie vor Probleme gebe, die ein im Einzelfall genehmigter Wolfsabschuss nicht lösen würde.

Obwohl der Wolf als „jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufgenommen“ werde, dürfe man nicht vergessen, dass er gleichzeitig „eine geschützte Art“ bleibe.

Kern des Gesetzes sei ein „Dreisäulenmodell“, das auch Dammann-Tamke in der Anhörung anführte: Erstens werde die Entnahme von „schadstiftenden Wölfen“ in Bezug auf Zeit und Raum erleichtert, rechtsicherer und praktikabler ausgestaltet. Zweitens werde „ein Bestandsmanagement auf Grundlage revierübergreifender Managementpläne der Länder möglich“, wobei der günstige Erhaltungszustand des Wolfes die Voraussetzung sei. Drittens werde die Möglichkeit der Ausweisung von besonderen Weidegebieten in Regionen möglich gemacht, „in denen Herdenschutz nur sehr schwer umsetzbar ist“, z.B. in den Alpen oder an Deichen.


Ein verantwortungsvolles Bestandsmanagement müsse laut Mackensen-Geis zweierlei anstreben: „den Wolf als geschützte Art erhalten und gleichzeitig die Sicherheit der Weidetierbetriebe stärken.“ Um zu verhindern, dass Wölfe erlegt werden, die bereits gelernt haben, in einem Gebiet die Weidetiere in Ruhe zu lassen, seien Beratung und Fortbildung der Jagenden zentral. Statt wahllosen Eingriffen, die Destabilisierung der Rudelstruktur bringen könne, würden die Jagenden selektiv vorgehen. Die festgelegte Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober sei darauf ausgerichtet, die Erlegung von Leitwölfen und Elterntieren zu verhindern. Bis zu vierzig Prozent der Jungwölfe sollen jährlich entnommen werden können. Das Wolfsmanagement müsse stets den günstigen Erhaltungszustand der Population zur Voraussetzung haben. Für die Umsetzung des Managements seien allerdings die Länder zuständig [111].


Harald Ebner (B90/Grüne) kritisierte, dass mit dieser Gesetzesänderung „ein beispielloser Feldzug gegen unsere natürlichen Lebensgrundlagen“ begonnen werde. Man wolle „jahrzehntelange Arbeit für den Schutz einer einst ausgerotteten Tierart wieder zunichtemachen.“ Statt „wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus Regionen mit langer Wolfspräsenz“ zu nutzen, würde man nunmehr „archaischen Reflexen“ Folge leisten, „die viele von uns durch die Grimm‘sche Märchenwelt in die Wiege gelegt bekommen“ hätten. Es müssten Schadwölfe beschleunigt entnommen und dem Herdenschutz vermehrt geholfen werden. Bejagung würde fast zwangsläufig dazu führen, dass Landesregierungen die Förderungen für Herdenschutz kürzen würden.

„Mit den realen Sorgen und Problemen der Weidetierhalter hat dieser Gesetzentwurf so viel zu tun wie mit Rotkäppchen.“

Sascha Wagner (Die Linke) meinte, pauschale Abschussquoten würden die Risszahlen nicht senken. Problemwölfe würde es immer geben, weshalb Herdenschutzmaßnahmen immer notwendig seien, „egal ob in der Nachbarschaft ein Wolf oder 100 Wölfe leben.“ Konfliktprävention müsse gestärkt werden und jeder Riss „zu 100 Prozent erstattet werden.“ Wer das Jagdrecht bemüht, schüre Erwartungen, die real gar nicht erfüllt werden könnten. Denn das Europarecht schütze den Wolf nach wie vor. Der Wolf sei nicht die Ursache der Krise.



Aufnahme des Wolfes ins BJagdG

Andreas Jung (CDU/CSU) wiederum lobt die Gesetzesänderung. „Artenschutz ist ein hoher Wert, aber der Schutz von Weidetieren eben auch. Beides bringen wir heute in Einklang.“ Realitäten hätten sich geändert. Es gebe keinen Zweifel, dass die Wolfspopulation stark gestiegen sei und dass das zu Konflikten geführt habe. „Gerade um die Akzeptanz von Artenschutz aufrechtzuerhalten, sollten wir nicht mit Dogmatik vorgehen, sondern mit gesundem Menschenverstand.“ Er verwies auf die Schutzstatusänderung des Wolfes durch die EU, die den Umstand Rechnung trage, dass der Wolf eben nicht mehr selten sei. Nur durch diese Schutzstatusabsenkung könne überhaupt erst der Wolf in Deutschland ins BJagdG kommen. Regelungen würden nunmehr eingeführt, „die wir bei anderen Wildtieren ja bereits haben“. Es bestehe keinen Gegensatz zwischen dem Schutz der Weidetiere in bisheriger Prävention und der angestrebten Bejagung.


Julian Schmidt (AfD) führte aus, dass ein herkömmlicher Herdenschutz nicht überall funktionieren könne und an der Realität vieler Menschen vorbeilaufe. Zwar würden Zäune und Herdenschutzhunde in bestimmten Gebieten funktionieren. In dichtbesiedelten Regionen aber sei das schlichtweg unmöglich. Den Grünen und der Linken entgegnete Schmidt „beim Thema Wolf einfach eine romantische Vorstellung von Natur und Wildnis, die mit der Realität nicht das Geringste zu tun“ habe. Ohne praktikable Lösungen würden Weidetierhaltung und damit auch Biodiversität gefährdet.


Artur Auernhammer (CDU/CSU) sprach abschließend von einem guten Tag „für unsere Weidetierhalter“. „Die Grünen würden so viele Wölfe in Deutschland herumlaufen lassen, bis es keine Weidetierhaltung mehr gibt.“ „Es ist auch eine Frage des Naturschutzes und der Biodiversität, wie sich die Kulturlandschaft entwickelt. Und da brauchen wir die Weidetierhalter an unserer Seite.“


Die abschließende Abstimmung zur Änderung ergab die Annahme des Gesetzentwurfes. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und AfD. Dagegen stimmten Die Linke und B90/Die Grünen. Enthaltungen gab es keine. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen. Am 27. März 2026 entschied auch der Bundesrat, der Gesetzesänderung zuzustimmen.


Ein Problem zeigt sich regelmäßig in den Debatten um den Wolf: Bei der Aushandlung, wie mit bestimmten Tierarten in der Kulturlandschaft umgegangen werden soll, kommen regelmäßig unterschiedliche Landnutzungsinteressen zum Tragen [112]. Zudem wird von bestimmten Gruppierungen die Wolfsrückkehr grundsätzlich abgelehnt, weil sie diese „als Symbol einer unrealistischen Naturschutzpolitik urbaner Eliten“ betrachten, „die Wissen, Bedürfnisse und Leistungen der Betroffenen vor Ort nicht anerkennt“ [113]. Die Schwierigkeit liegt vor allem auch darin, gefühlte Gefahren ernst zu nehmen und nicht als irrational oder gar „unwissenschaftlich“ kleinzureden [114].



Der Wolf im BJagdG

Der Wolf ist Jagdwild geworden. Grundlage aller Regelungen rund um den Wolf ist nach wie vor, „dass Wölfe wie alle anderen wildlebenden Tiere auch das Recht auf lebensfähige Populationen und auf Koexistenz mit den Menschen als Teil des natürlichen Ökosystems haben“ [115]. Mit der Aufnahme des Wolfes ins BJagdG ändert sich zunächst die Zuständigkeit: War z.B. bei einem angefahrenen Wolf dessen Euthanasierung bis vor Kurzem nur durch einen Tierarzt erlaubt, ist der örtliche Jagdausübungsberechtigte jetzt dafür zuständig [116].


Für die Anzahl der Tiere im Jagdrevier ändert sich erstmal wenig. Der für Jagende bedeutsame Einfluss des Wolfes auf die Wildbestände ist vor allem die Verhaltensänderung des Wildes: „Insgesamt wird das Wild sehr unstet“ [117]. Zwar stellen Rehe die wichtigste Nahrung für Wölfe in Deutschland dar, gefolgt von den Jungtieren des Schwarz-, Rot- und Damwildes [118]. Aber eine Ausrottung heimischer Schalenwildarten durch den Wolf ist „nicht zu erwarten, da sie sich durch Verhaltensänderungen an das Zusammenleben mit dem Wolf anpassen“ [119]. Seit der Rückkehr der Wölfe sind die „Abschüsse sogar angestiegen, z.B. in Brandenburg um 12% beim Rotwild, um 9% beim Rehwild.“ In Bautzen und Görlitz (Ostsachsen) gab es 2008 noch 5 Wolfsrudel, 2017 bereits 18. Trotzdem wurden in beiden Kreisen erlegt: „Rehwild seit 2011 gleich bleibend etwa 8000 Stück; Rotwild um 1000 Stück [...] die Damwildstrecke ist von 300 auf 400 gestiegen.“ Ja, die Schwarzwildstrecke ist sogar „von 6000 im Jahr 2011 auf über 10 000 gestiegen“ [120].


Klaus Hackländer & Ivo Bozic (2023): Wolf verstehen & entdecken. Hamburg: Deutsche Wildtier Stiftung © Deutsche Wildtier Stiftung
Klaus Hackländer & Ivo Bozic (2023): Wolf verstehen & entdecken. Hamburg: Deutsche Wildtier Stiftung © Deutsche Wildtier Stiftung


Bejagung als „Erziehung“ der Wölfe

Von der Wolfsbejagung wird offensichtlich eine Reduktion der Nutztierrisse und die Beibringung bzw. Aufrechterhaltung von Furcht oder Scheuheit des Wolfes vor dem Menschen erwartet [121]. Der Herdenschutz gemäß der FFH-RL geht „nämlich im Kern davon aus, dass es eine natürliche Scheu der Wölfe vor dem Menschen gibt.“ Tatsächlich ist aber laut Christine Miller „eine solche Scheu keine angeborene und dauerhafte Verhaltensweise von Wölfen, sondern beruht auf erlerntem und in sozialen Gruppen weitergegebenem Verhalten, das zudem ständig bestätigt werden“ müsse [122]. Sie betont die Wichtigkeit von Herdenschutz und Wolfsabschuss als zwei Seiten einer Medaille, um den Wölfen Distanz zu lehren [123]. Die Entnahme von einzelnen Wölfen könne „nur eine punktuelle Maßnahme“ darstellen, „die zukünftigen Schaden nicht verhindert.“ Durch eine Bejagung der Wölfe erhofft man sich also, „eine Verhaltensänderung in der Population zu bewirken.“ Die furchtlosesten Individuen könnten erlegt werden, „sodass deren Verhalten nicht Schule machen kann oder es sich weiter vererbt“ [124].


Die Bejagung des Wolfes soll sich an seiner Biologie und Rudelstruktur orientieren. Wölfe haben – wie viele Wildtiere – eine hohe Sterblichkeitsrate, vor allem in der sog. Jugendklasse. Aus diesem Grund sollen insbesondere Jungwölfe der Bestandsregulierung zum Opfer fallen [125].

Leittiere sind in jedem Fall nicht zu erlegen, weil ansonsten die Rudelstabilität gefährdet ist [126].

Wird nämlich ein Leitwolf erlegt, kann sich die Rudelstruktur ändern und die „anerzogene“ Scheu der örtlichen Wölfe gefährdet sein. Problem ist, dass die Leittiere „ab Spätherbst äußerlich kaum von jüngeren Wölfen zu unterscheiden und nur am Verhalten im Rudel erkennbar“ sind [127].



Das neue Wolfsmanagement in Deutschland

Um abschließend das neue Wolfsmanagement zu erläutern, blicken wir beispielhaft nach Mecklenburg-Vorpommern (MV). Das dort nunmehr durchgeführte Wolfsmanagement besteht aus fünf Komponenten: Überwachung der Verbreitung und der Population, insbesondere auch im Hinblick auf den günstigen Erhaltungszustand (Monitoring); Herdenschutzmaßnahmen (in erster Linie Zäune) und Ausgleichszahlungen, falls doch ein Wolfsübergriff geschieht (föderalistisch organisierter Schutz von Nutztieren); Überwachung und ggf. Eingriffe bei Auftreten von Schad- und Problemwölfen; Öffentlichkeitsarbeit; Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.


In MV wurde am 1. Januar 2026 ein Wolfskompetenzzentrum bei der Landesforstanstalt gegründet. Seit dem 18. Mai 2026 ist das Wolfskompetenzzentrum ein eigenes Referat innerhalb des Landwirtschaftsministeriums. Das Wolfskompetenzzentrum setzt sich zusammen aus der Referatsleitung, einer/einem Sachbearbeiter/in und einer/einem Bürosachbearbeiter/in. Es vereinigt in sich alle Aufgaben der Obersten Jagdbehörde (OJB) und der Obersten Naturschutzbehörde (ONB) zum Wolf. Dazu gehören z.B. das Erstellen der Förderrichtlinien (Förderung von Herdenschutzmaßnahmen; Förderung des Mehraufwandes, der durch erweiterte Herdenschutzmaßnahmen entsteht; Kompensationszahlungen) und Verwaltung der Gelder (GAK und Landesmittel) und die Erarbeitung eines Wolfsmanagementplans gemäß neuem BJagdG.


Zudem koordiniert das Wolfskompetenzzentrum drei Werksvertragnehmende zum Wolfsmonitoring, zum Einsatzmanagement (Rissbegutachtung und Beurteilung von auffälligem Verhalten, auch Zentrale Koordination Wolf genannt) und zur Herdenschutzberatung (auch Präventionsberatung genannt). Als ONB ist das LUNG (Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie) zwar theoretisch insgesamt für Artenschutz und Monitoring in MV zuständig. Die UJBs der einzelnen Kreise sind aber beim Wolf für die Umsetzung aller rechtlichen Belange verantwortlich, die sich aus dem Jagdrecht ergeben.



Koexistenzplanung mit dem Wolf

Wir haben gesehen:

„Wolfsmanagement und Wolfsfreunde sind bemüht, die Möglichkeit zur (friedlichen) Koexistenz zu betonen, während Wolfskritiker und Medien die Konflikte in den Vordergrund stellen“ [128].

Bei solch emotional diskutierten Themen wie die Rückkehr und Behandlung des Wolfes kommt zweifellos „der Kommunikation – ob im persönlichen Austausch zweier Gesprächspartner oder bei öffentlichen Informationsveranstaltungen – eine zentrale Bedeutung“ im Wolfsmanagement zu [129]. „Das sogenannte Wolfsmanagement ist dabei zu einem großen Teil auch Management menschlicher Interessen und Emotionen“ [130]. Expertise an sich ist zwar wichtig, darf sich aber nicht auf Wildbiologie beschränken. Denn in zahlreichen Fällen von rechtlich einwandfreier Tiertötung, die öffentlichkeitswirksam durch die Medien gingen, ist zu erkennen, „dass [naturwissenschaftliche] Expertise in solchen Diskussionen kaum eine Rolle spielt“ [131].


Eine Koexistenz von Mensch und Wolf ist möglich. Um die politische Sprengkraft dieses Themas zu bändigen, ist allerdings eine erhebliche Planung und ein aktives Management vonnöten. Biologische Fakten sind dafür genau so zentral wie eher geisteswissenschaftliche Kompetenzen. Gerade der Wolf zeigt uns, dass das eine ohne das andere nicht denkbar ist. Große Beutegreifer zu schützen, ist gleichbedeutend mit dem Schutz gut vernetzter, naturnaher Lebensräume. Als charismatische Tiere, die viel mediale Aufmerksamkeit erfahren, eignen sie sich außerdem, um unseren Umgang mit Natur und Tierwelt sowie Naturschutzkonzepte (z.B. Biotopverbund) beispielhaft zu beleuchten. Von alldem profitieren auch zahlreiche Arten, die üblicherweise kein Interesse in der Öffentlichkeit finden.


Tristan Kallweit für ArtenReich

Quellen


Um ein gut aufbereitetes Bild der Wolfsbiologie und dem Umgang mit Wölfen vornehmlich in Europa aus verschiedenen Perspektiven zu bekommen, empfehle ich allgemein Marco Heurich (Hrsg.) (2019): Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft. Stuttgart: Ulmer; Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.) (2022): Der Wolf im Visier. Bozen: Athesia; Thorsten Gieser (2023): Leben mit Wölfen. Bielefeld: transcript (als PDF kostenlos herunterladbar); Roland Norer (2026): Leben mit dem Wolf. München: oekom.

Personen, die Podcasts bevorzugen, ist der JAGDcast zu empfehlen, der in seiner Folge 179 („Canis lupus“) vom 8. Februar 2026 den Wolf thematisiert.

Als Denkanstoß dient der Blogbeitrag von Victoria Erschens, Jacqueline Larcher, Marcus Mengelkoch & Hanna Schroer (2021): Wolfwärts. Kultur ist Handlung.

Auf der Website der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ finden sich alle wichtigen Grundkenntnisse und aktuelle Zahlen zum Wolf in Deutschland.


[1] Johann Matthäus Bechstein (1792): Kurze aber gründliche Musterung aller bisher mit Recht oder Unrecht von dem Jäger als schädlich geachteten und getödeten Thiere. Gotha: Carl Wilhelm Ettinger, S. 18-19.

[2] Curt Strohmeyer (1958): Der letzte Garten Eden. Berlin: Safari-Verlag, S. 63.

[3] Detlev Müller-Using (1960): Großtier und Kulturlandschaft im mitteleuropäischen Raum. Göttingen: Musterschmidt-Verlag, S. 76. 

[4] Bernhard Grzimek (1954): Kein Platz für wilde Tiere. München: Kindler und Schiermeyer, S. 124.


weitere Quellen aufklappen

[5] Steffen Butzeck, Michael Stubbe & Rudolf Piechocki (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 4: Bejagungsmethoden des Wolfes in historischer Zeit. Hercynia 25(4): 404-449, S. 404.

[6] Steffen Butzeck, Michael Stubbe & Rudolf Piechocki (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 3: Der Wolf Canis lupus K., 1758. Hercynia 25(3): 278-317, S. 278.

[7] Erik Zimen (1974): Der Wolf. Pirsch 26(8): 395-404, S. 402. Vgl. Marlis Heyer & Susanne Hose (2020): Made of stone, flesh and narration - 'the wolf' as contested lieu de mémoire. In: Michaela Fenske & Bernhard Tschofen (Hrsg.), Managing the Return of the Wild, 29-46. London/New York: Routledge. Die gesellschaftspolitisch-kulturelle Aufladung des Wolfs ist eingehend untersucht worden von Marion Mangelsdorf (2007): Wolfsprojektionen: Wer säugt wen? Bielefeld: transcript.

[8] Roland Norer (2026): Leben mit dem Wolf. München: oekom, S. 27-28. Vgl. Elisa Frank & Nikolaus Heinzer (2022): Mit Wölfen leben? Koexistenzen verhandeln. In: Elisa Frank & Nikolaus Heinzer (Hrsg.), Wölfe in der Schweiz, 119-178. Zürich: Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte, S. 172.

[9] Hermann Ansorge, Maika Holzapfel, Gesa Kluth, Ilka Reinhardt & Carina Wagner (2010): Die Rückkehr der Wölfe. Biologie unserer Zeit 40(4): 244-253; Patrick Masius & Jana Sprenger (2012): Die Geschichte vom bösen Wolf – Verfolgung, Ausrottung und Wiederkehr. Natur und Landschaft 87(1): 11-16; Rainer Schöller (2017): Eine Kulturgeschichte des Wolfs. Freiburg: Rombach. Grund zur Bekämpfung der Wölfe waren die sozioökonomischen Strukturen, als der Besitz einer einzigen Kuh oftmals schon einen gewissen Wohlstand bedeutete. Vgl. Sven Herzog (2016): Von Wölfen und Menschen: Für einen undogmatischen Umgang mit einem Heimkehrer. Beiträge zur Jagd- & Wildforschung 41: 227-237, S. 227. Für einen beispielhaften Einblick in Regierungsmaßnahmen und Ablauf der Wolfsbejagung von ca. 1500 bis ins 19. Jahrhundert, vgl. Ernst Greverus (1906): Zur Geschichte des Mecklenburgischen Jagdrechts. Greifswald (Diss.), S. 48-49; Ludwig Köster (1929): Die Jagd in der Rostocker Heide und das Jagdrecht in Mecklenburg in frühester Zeit bis zur Gegenwart. Wismar: Hinstorffsche Verlagsbuchhandlung, S. 9; Margarethe Marx-Kruse & Edwin von Campe (1937): Chronik der deutschen Jagd. Ebenhausen bei München: Wilhelm Langewiesche-Brandt, S. 161-171; Kurt Lindner (1940): Geschichte des deutschen Weidwerks. Band 2: Die Jagd im frühen Mittelalter. Berlin: Walter de Gruyter, S. 375-377; Friedrich Mager (1941): Wildbahn und Jagd Altpreußens. Neudamm/Berlin: J. Neumann, S. 222-244; Butzeck et al. (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 4; Gerd van den Heuvel (2004): Die Ausrottung eines „gefährlichen Untiers“. Wolfsjagden in Niedersachsen vom 16. bis zum 19. Jahrhundert. Niedersächsisches Jahrbuch 76: 71-102.

[10] Heinz-Jürgen Fengewisch (1968): Großraubwild in Europas Revieren. München: BLV, S. 157.

[11] Müller-Using (1960): Großtier und Kulturlandschaft, S. 76; Christine Miller (2022): Wo haben Wölfe im 19. und 20. Jahrhundert überlebt und warum? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), 28-32. Der Wolf im Visier. Bozen: Athesia. Nach dem Ende der Napoleonischen Kriege 1815 (beim Rückzug der Franzosen aus Russland) soll die Wolfszahl in Mitteleuropa erneut angestiegen sein. Vgl. Ernst Schäff (1907): Jagdtierkunde. Berlin: P. Parey, S. 225; D. Müller-Using & M. Wolfe (1972): Der Wolf. In: Bernhard Grzimek (Hrsg.), Grzimeks Tierleben. Band 12: Säugetiere III, 200-207. Zürich: Kindler, S. 204. Der Großteil der Quellen nennt 1850 als Jahr, seit dem der Wolf in Deutschland nicht mehr vorkam. Als wirklich letzter Wolf gilt allerdings einer, der 1904 in Sachsen geschossen wurde. Vgl. Ilka Reinhardt & Gesa Kluth (2007): Leben mit Wölfen. Leitfaden für den Umgang mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland. Bonn/Bad Godesberg: Bundesamt für Naturschutz, S. 12.

[12] Martin Kliefoth (1938): Mecklenburgs Jagd. In: Mecklenburg. Werden und Sein eines Gaues (Hrsg. Richard Crull), 133-134. Bielefeld/Leipzig: Velhagen & Klasing.

[13] Müller-Using (1960): Großtier und Kulturlandschaft, S. 77. Die von Fengewisch beigebrachten Ausrottungsdaten zum Wolf differenzieren nicht zwischen Stand- und Wechselwild, sodass man annehmen könnte, das Raubtier sei erst im Laufe des 20. Jahrhunderts auf deutschem Boden ausgerottet worden. Fengewisch (1968): Großraubwild, S. 215-218.

[14] Butzeck et al. (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 3, S. 305.

[15] Müller-Using (1960): Großtier und Kulturlandschaft, S. 77. Vgl. Fengewisch (1968): Großraubwild, S. 150; Müller-Using & Wolfe (1972): Der Wolf, S. 207. Schon nach dem Ersten Weltkrieg fragten „ängstliche Naturen, die ihre Bekannten in Ostpreußen besuchen wollten, [...] ob man überhaupt noch im Walde spazierengehen könne, ohne von den Wölfen angegriffen zu werden.“ Kroll (1928): Ostpreußische Nachkriegswölfe. Wild und Hund 34(17): 313-316, S. 313.

[16] Detlev Müller-Using (1956): Wildbiologische Probleme Niedersachsens. In: Fritz Steiniger (Hrsg.), Natur und Jagd in Niedersachsen, 33-37. Hildesheim: August Lax, S. 35.

[17] Fengewisch (1968): Großraubwild, S. 157-158.

[18] Joachim Jünemann (1986): Der Wolf. Mystifikation des Heils und Unheils. 2. Aufl. Göttingen: Selbstverlag, S. 9. Vgl. Masius & Sprenger (2012): Die Geschichte vom bösen Wolf; Meret Fehlmann (2020): The Beast of Gévaudan as a history of the changing perceptions of fatal human-wolf interaction. In: Michaela Fenske & Bernhard Tschofen (Hrsg.), Managing the Return of the Wild, 12-28. London/New York: Routledge, S. 15. Zimen (1974): Der Wolf, S. 403, meinte: „Gesunde Wölfe greifen Menschen nicht an.“ Laut Schäff (1907): Jagdtierkunde, S. 224-225, wurden allein im Jahr 1875 „161 Menschen in Rußland durch Wölfe umgebracht“. Die Historiker Linnell und Alleau plädieren daher für eine differenziertere Darstellung. Eine Auswertung unzähliger historischer Quellen und jüngster Vorkommnisse, bei denen gesunde Wölfe erwachsene Menschen angriffen, habe nämlich ergeben, dass Wolfsbefürwortende „ihre oft unkritische und naive Sicht auf die Wolf-Mensch-Beziehung“ überdenken sollten. J.D.C. Linnell & J. Alleau (2016): Predators That Kill Humans: Myth, Reality, Context and the Politics of Wolf Attacks on People. In: F. Angelici (Hrsg.), Problematic Wildlife, 357-371. Cham: Springer, S. 364. Für eine differenzierte Darstellung zur Gefährlichkeit des Wolfes, vgl. Constanze Tenhaeff & Marco Heurich (2019): Welche Gefahren gehen von großen Beutegreifern wirklich aus? In: Marco Heurich (Hrsg.), Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft, 254-274. Stuttgart: Ulmer.

[19] Christine Miller (2022): Gibt es auch für Wölfe eine Risikolandschaft (landscape of fear)? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier. 82-89. Bozen: Athesia, S. 87.

[20] Ulrich Wotschikowsky (2019): Der Wolf. In: Marco Heurich (Hrsg.), Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft, 10-32. Stuttgart: Ulmer, S. 18; Deutscher Jagdverband e.V. (2022): Der Wolf in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2018-04%20DJV%20Position%20Wolf.pdf.

[21] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 18.

[22] Fengewisch (1968): Großraubwild, S. 117; Müller-Using & Wolfe (1972): Der Wolf, S. 203; Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 18. Vgl. Wotschikowsky (2019): Der Wolf.

[23] Butzeck et al. (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 3, S. 306.

[24] Butzeck et al. (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 4, S. 405.

[25] Zimen (1974): Der Wolf, S. 399.

[26] Jacob Grimm (1999 [1816]): Altdeutsche Wälder. Dritter Band. Hildesheim: Olms – Weidmann [Frankfurt: Bernhard Körner], S. 147.

[27] Fengewisch (1968): Großraubwild, S. 160.

[28] Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band I: Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Verlag Kessel, S. 128-130. Früher wurde der Wolf eher als Kulturflüchter angesehen. Vgl. Müller-Using & Wolfe (1972): Der Wolf, S. 200-201. Seit seiner Rückkehr nach Mitteleuropa erkennt man aber, dass Wölfe durchaus Kulturfolger sind.

[29] Vgl. Elisa Frank & Nikolaus Heinzer (2022): Die ersten Rückkehrer im Wallis. Eine Region neu denken. In: Elisa Frank & Nikolaus Heinzer (Hrsg.), Wölfe in der Schweiz, 17-54. Zürich: Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte. Selbst in Frankreich und der Schweiz gab es im späten 20. Jahrhundert Gerüchte, dass einwandernde Wölfe ausgesetzt worden seien, wie berichtet wird von Fehlmann (2020): The Beast of Gévaudan, S. 18; Ilona Imoberdorf & Rony Emmenegger (2020): Diverging worlds of biodiversity and biosecurity. In: Michaela Fenske & Bernhard Tschofen (Hrsg.), Managing the Return of the Wild, 118-141. London/New York: Routledge, S. 122. Zur regelmäßigen Rückwanderung der Wölfe aus Osteuropa nach Deutschland, vgl. Adolf Kleinschmidt (1956): Über das neuere Vorkommen von Wölfen in Niedersachsen (ab 1800 bis heute). In: Fritz Steiniger (Hrsg.), Natur und Jagd in Niedersachsen, 38-61. Hildesheim: August Lax; F. W. Hornberger (1963): Der Wolf in Ostpreußen. Zeitschrift für Jagdwissenschaft 9(3): 81-98; Butzeck et al. (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 3, S. 302-305. Bei Wolfsmeldungen auf deutschem Staatsgebiet vor 1945 ist zu bedenken, dass im Vergleich zum heutigen Deutschland das Deutsche Reich weit nach Osteuropa hineinragte.

[30] Ilka Reinhardt & Gesa Kluth (2016): Abwanderungs- und Raumnutzungsverhalten von Wölfen (Canis lupus) in Deutschland. Natur und Landschaft 91(6): 262-271; Wotschikowsky (2019): Der Wolf, S. 22; Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 20-22. Vgl. Zimen (1974): Der Wolf, S. 397. Zu den genetisch und durch Sendermarkierung gesicherten Weitwanderungen der Wölfe, vgl. C. Nowak, A. Jarausch, V. Harms & T. E. Reiners (2016): Wölfe in Deutschland – genetische Rekonstruktion einer Wiederbesiedlung. Wildbiologische Forschungsberichte 2: 220-226; F.-U. Michler, N. Edinger, B. Gillich & S. Rieger (2021): Raumverhalten sendermarkierter Wölfe (Canis lupus) in Ostdeutschland. Wildbiologische Forschungsberichte 4: 85-93; Wolfgang Schröder (2022): Wie weit wandern Wölfe? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 49-50. Bozen: Athesia.

[31] Hans-Dieter Pfannenstiehl (2017): Heute noch jagen? Stuttgart: Kosmos, S. 39.

[32] Bruno Hespeler (1999): Raubwild heute. München: BLV, S. 52-53, 60.

[33] Hartmut Gossow (1999 [1976]): Wildökologie. Remagen-Oberwinter: Verlag Kessel [München: BLV], S. 51.

[34] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 36.

[35] Annette Lehnigk-Emden (2025): Fluch oder Segen? Die Rückkehr der Wölfe in Deutschland. Naturschutz und Landschaftsplanung. Online abrufbar unter: https://www.nul-online.de/artikel.dll?AID=8085883&MID=201983&RECALL=ON.

[36] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 35-36. Vgl. Maren Möhring (2011): „Herrentiere“ und „Untermenschen“. Historische Anthropologie 19(2): 229-244, S. 239: „Deutschland war das erste Land, das den Wolf unter Schutz stellte; er wurde im Reichsjagdgesetz vom Juli 1934 (RG Bl. I, S. 549) als nichtjagdbares Haarwild aufgeführt und auch im Reichsnaturschutzgesetz von 1935 eigens erwähnt.“ Zeitgenössisch hierzu Gustav Mitzschke & Karl Schäfer (1943): Das Reichsjagdgesetz. 6. Aufl. Berlin: Paul Parey, S. 367, 377.

[37] Butzeck et al. (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 3, S. 305. Zaghafte Schutzbestrebungen zeigten sich allerdings schon 1973 in Stockholm, als „die erste Arbeitstagung einer internationalen Wolfs-Gruppe“ stattfand, „die sich mit der Situation und den Zukunftsaussichten der europäischen Wolfsbestände befaßte“. Gossow (1999 [1976]): Wildökologie, S. 279.

[38] Butzeck et al. (1988): Beiträge zur Geschichte der Säugetierfauna der DDR. Teil 3, S. 306. Vgl. Paul Müller (2010): Unter Räubern. Melsungen: Neumann-Neudamm, S. 179; Reinhardt & Kluth (2016): Abwanderungs- und Raumnutzungsverhalten von Wölfen.

[39] Ansorge et al. (2010): Die Rückkehr der Wölfe, S. 245; Müller (2021): Wildbiologische Informationen, S. 128-129, 145.

[40] Jochen Schumacher (2019): Rechtlicher Schutz von Wolf, Luchs und Bär. In: Marco Heurich (Hrsg.), Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft, 149-164. Stuttgart: Ulmer; Lehnigk-Emden (2025): Fluch oder Segen.

[41] Christoph Promberger & Doris Hofer (1994): Ein Managementplan für Wölfe in Brandenburg. Ettal: Wildbiologische Gesellschaft München e.V. Brandenburg versuchte auch Anfang 2018, den Umgang mit Wölfen, insbesondere mit sog. Problemwölfen, juristisch zu erleichtern. Vgl. Stefan Möckel (2018): Brandenburger Wolfsverordnung. Natur und Landschaft 93(3): 135-136.

[42] Ilka Reinhardt, Hermann Ansorge, Sebastian Collet, Guido Fritsch, Gesa Kluth, Paul Lippitsch, Carsten Nowak, Claudia A. Szentiks & Markus Ritz (2021): Erkenntnisse zur Wiederausbreitung des Wolfs in Deutschland. Natur und Landschaft 96(1): 19-26; Christian Wirth, Helge Bruelheide, Nina Farwig, Jori Maylin Marx & Josef Settele (2024): Faktencheck Artenvielfalt. München: oekom, S. 383; Lehnigk-Emden (2025): Fluch oder Segen.

[43] Bundesamt für Naturschutz (2020): Neue Studie zeigt für Wölfe geeignete Lebensräume in Deutschland. Natur und Landschaft 95(7): 331-332; Reinhardt et al. (2021): Erkenntnisse zur Wiederausbreitung des Wolfs in Deutschland; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Aktuelle Monitoring-Daten zum Wolf in Deutschland. Natur und Landschaft 101(2): 87-89. Verbreitungskarten des Wolfes für Deutschland können heruntergeladen werden unter: https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte.

[44] Pavel Hell (1972): Einige Gedanken zur Wiedereinbürgerung des Großraubwildes in Westeuropa. Wild und Hund 75(20): 467-470, S. 467.

[45] Hell (1972): Gedanken zur Wiedereinbürgerung des Großraubwildes, S. 469.

[46] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 32.

[47] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 14.

[48] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 31. Vgl. Michaela Fenske & Bernhard Tschofen (2020): Human encounters with wolves. In: Michaela Fenske & Bernhard Tschofen (Hrsg.), Managing the Return of the Wild, 1-11. London/New York: Routledge.

[49] Bundesamt für Naturschutz (2017): Weidetierhaltung und Wolf – Herausforderungen und Empfehlungen. Natur und Landschaft 92(9/10): 464-465.

[50] Gossow (1999 [1976]): Wildökologie, S. 279.

[51] Gossow (1999 [1976]): Wildökologie, S. 102. Vgl. Ulrich Wotschikowsky (2019): Jäger und große Beutegreifer – Konfliktfeld Jagd. In: Marco Heurich (Hrsg.), Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft, 201-222. Stuttgart: Ulmer.

[52] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 18. Vgl. Wotschikowsky (2019): Der Wolf.

[53] Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2025): Wölfe in Deutschland. Statusbericht 2024/25; Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2026): Aktuelle Monitoring-Daten zum Wolf in Deutschland; Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 34.

[54] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 81. Bei der „Wiederansiedlung von Tierarten“ müssen laut Herzog „zwingend die bekannten biologisch-ökologische[n] Faktoren“ berücksichtigt werden, aber auch „sozio-kulturelle sowie sozio-ökonomische Faktoren [dürfen] keinesfalls außer Acht gelassen oder als zweitrangig angesehen werden.“ Sven Herzog (2019): Wildtiermanagement. Wiebelsheim: Quelle & Meyer, S. 92.

[55] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 92.

[56] Müller (2010): Unter Räubern, S. 92.

[57] Pfannenstiehl (2017): Heute noch jagen, S. 99. Ähnliches für die Bejagung (bzw. Schadenverursachung infolge Unterschutzstellung) der Rabenvögel fordert auch Müller (2010): Unter Räubern, S. 138. Dagegen wird von Naturschutzverbänden der Schutz aller heimischen Tiere (also auch des Wolfes) als „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ betrachtet. Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein (2019): Naturschützer rufen zu Versachlichung der Debatte um den Wolf auf. Natur und Landschaft 94(3): 130.

[58] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 177.

[59] Müller (2010): Unter Räubern, S. 189.

[60] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 136. Vgl. hierzu auch Bundesamt für Naturschutz (2017): Wolfsverhalten – Einschätzung und Handlungsempfehlungen für das Management; Tenhaeff & Heurich (2019): Welche Gefahren gehen von großen Beutegreifern wirklich aus, S. 261-265. Priorität im Wolfsmanagement habe nunmehr „der Schadwolfabschuss. In Anbetracht der großen Radien von 20 Kilometer um einen Riss wird ein großer Teil des Landes Jagdzone werden“, sagt Florian Asche, Präsident des Landesjagdverbandes MV. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg, fordert, dass bei „1500 Wölfen in Brandenburg [...] Regeln zur normalen Bejagung eingeführt werden“ müssen, „sonst läuft die Entwicklung vollkommen aus dem Ruder“.

[61] Herzog (2019): Wildtiermanagement, S. 119. Ihm zufolge gibt es den Problemwolf als solchen also „im Grunde nicht, es handelt sich letztlich um eine Situation, in der ein Tier absolut artgerechtes Verhalten in besonders deutlicher Ausprägung zeigt.“ Denn das Tier habe gelernt, „dass vom Menschen keine Gefahr ausgeht.“ Demnach würde die „Entnahme“ eines Problemwolfes das „Grundproblem“ nicht lösen, „dass unter der Situation des absoluten Schutzes langfristig die Scheu vor dem Menschen verloren gehen wird.“ Herzog (2016): Von Wölfen und Menschen, S. 233.

[62] Elisa Frank & Nikolaus Heinzer (2022): Das erste Rudel am Calanda. Natur- und Kulturräume ordnen. In: Elisa Frank & Nikolaus Heinzer (Hrsg.), Wölfe in der Schweiz, 63-112. Zürich: Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte, S. 91.

[63] Frank & Heinzer (2022): Das erste Rudel am Calanda, S. 94.

[64] Thorsten Gieser (2023): Leben mit Wölfen. Bielefeld, transcript, S. 117-118. Vgl. Imoberdorf & Emmenegger (2020): Diverging worlds of biodiversity and biosecurity, S. 127-128. Wird die Ausrottung des Wolfes damit gerechtfertigt, dass er „böse“ sei, wird der Wolf vermenschlicht und „das Zusammenleben mit menschlichen Massstäben gemessen. Und damit geht jedes Verständnis für das Tier verloren“, schrieb Chr. Scherpner (1963): Flugzeuge rotten die Wölfe aus. Das Tier 3(1): 9-12, S. 12.

[65] Gieser (2023): Leben mit Wölfen, S. 118-119. So auch Klaus Hackländer (2022): Was frisst der Wolf lieber, Wild- oder Nutztiere? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 212-213. Bozen: Athesia.

[66] Gieser (2023): Leben mit Wölfen, S. 58-59. Vgl. Irina Arnold (2020): Getting close(r). In: Michaela Fenske & Bernhard Tschofen (Hrsg.), Managing the Return of the Wild, 142-163. London/New York: Routledge, S. 154. Laut dem Bundesamt für Naturschutz ist zu beachten, „dass es die so genannte ‚natürliche Scheu‘ von Wildtieren nicht gibt, sondern dem Verhalten des einzelnen Tieres vielmehr ein individuelles Risikomanagement zugrunde liegt.“ Bundesamt für Naturschutz (2017): Wolfsverhalten – Einschätzung und Handlungsempfehlungen für das Management. Natur und Landschaft 92(11): 516-517.

[67] Julia Poerting, Julia Verne & Lisa Jenny Krieg (2020): Gefährliche Begegnungen. Posthumanistische Ansätze in der technologischen Neuaushandlung des Zusammenlebens von Mensch und Wildtier. Geographische Zeitschrift 108(3): 153-175, S. 156.

[68] Frank & Heinzer (2022): Das erste Rudel am Calanda, S. 104.

[69] Frank & Heinzer (2022): Das erste Rudel am Calanda, S. 92.

[70] Lisa Lehnen, Thomas Mueller, Ilka Reinhardt, Petra Kaczensky & Ugo Arbieu (2021): Gesellschaftliche Einstellungen zur Rückkehr des Wolfs nach Deutschland. Natur und Landschaft 96(1): 27-33, S. 31.

[71] Klaus Hackländer (2022): Ist der Wolf eine gefährdete Art? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 254-256. Bozen: Athesia, S. 255-256.

[72] Lehnen et al. (2021): Gesellschaftliche Einstellungen zur Rückkehr des Wolfs nach Deutschland, S. 28.

[73] Ulrich Schraml (2019): Wildtiermanagement für Menschen. In: Marco Heurich (Hrsg.), Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft, 113-148. Stuttgart: Ulmer, S. 124. So auch Thomas Petersen (2023): Zwiespältige Haltung zu Rückkehr von Wildtieren. In: Deutsche Wildtier Stiftung (Hrsg.), Ich mag Tiere – aber nicht hier!, 10-16. Hamburg: Deutsche Wildtier Stiftung. Während einer Verbreitung von Luchs, Wildkatze, Fischotter und Biber „die meisten Deutschen“ positiv gegenüberstehen, finden es viele Erwachsene und Jugendliche nicht gut, „wenn sich der Wolf in Deutschland verbreitet“. Andreas W. Mues & Brigitte Schuster (2024): Naturbewusstsein 2023 – Bevölkerungsumfrage zu Natur und biologischer Vielfalt. Bonn: Bundesamt für Naturschutz, S. 73. Eine Studie aus den USA über Meinungen zur Rückkehr des Wolfes schlussfolgerte: „Traditionell sind es gerade diejenigen, die am wenigsten Erfahrung mit Wölfen haben, die ihnen gegenüber am positivsten eingestellt sind.“ Christopher K. Williams, Göran Ericsson & Thomas A. Heberlein (2002): A Quantitative Summary of Attitudes toward Wolves and Their Reintroduction. Wildlife Society Bulletin 30(2): 575-584, S. 575. Eine weitere Studie scheint dies zu bestätigen. Sie ergab nämlich, „dass eine positive Einstellung zum Wolfsschutz in einem positiven Zusammenhang mit der Entfernung zum nächsten Wolfsrevier stand.“ Diese Forschenden vermuten zudem, „dass die Einstellung gegenüber Wölfen eher auf indirekte Erfahrungen als auf direkte Erfahrungen mit der Anwesenheit von Wölfen zurückzuführen ist.“ Jens Karlsson & Magnus Sjöström (2007): Human attitudes towards wolves, a matter of distance. Biological Conservation 137: 610-616, S. 610. Vgl. hierzu auch Nikolaus Heinzer (2020): Modes of Involvedness. Theorising different ways of relating within the Swiss wolf debate. In: Michaela Fenske & Bernhard Tschofen (Hrsg.), Managing the Return of the Wild, 98-117. London/New York: Routledge.

[74] DJV (2022): Der Wolf in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2018-04%20DJV%20Position%20Wolf.pdf.

[75] Guillaume Chapron et al. (2014): Recovery of large carnivores in Europe’s modern human-dominated landscapes. Science 346: 1517-1519, S. 1518.

[76] Christine Miller (2022): Gibt es auch für Wölfe eine Risikolandschaft (landscape of fear)? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 82-89. Bozen: Athesia.

[77] Roland Norer (2025): „Wer hat Angst vorm bösen Wolf?“ Der Wolf in der Rechtsprechung des EuGH. In: Klaus Mathis, Roland Norer, Clotilde Pégorier, Jonas Perrin & Markus Schreiber (Hrsg.), Schutz von Mensch und Umwelt im europäischen Kontext, 167-198. Berlin: Duncker & Humblot, S. 188. Vgl. Hans Dieter Pfannenstiehl (2022): Können Schäden an Nutztieren durch eine Bejagung der Wölfe reduziert werden? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 146-148. Bozen: Athesia, S. 146. Zur FFH-richtliniengemäßen Bejagung der Wölfe im Baltikum, vgl. Stefan Möckel (2025): Wolf: Rote-Liste-Einstufung versus Erhaltungszustand nach FFH-Richtlinie. Natur und Landschaft 100(11): 514-515; Norer (2025): „Wer hat Angst vorm bösen Wolf?“ Der Wolf in der Rechtsprechung des EuGH, S. 191-196.

[78] DJV (2022): Der Wolf in Deutschland. Vgl. Sven Herzog (2018): Return of grey wolf (Canis lupus) to Central Europe: challenges and recommendations for future management in cultural landscapes. Annals of Forest Research 61(2): 203-209; Sven Herzog (2023): Brauchen wir mehr Wildtiermanagement? In: Deutsche Wildtier Stiftung (Hrsg.), Ich mag Tiere – aber nicht hier!, 54-63. Hamburg: Deutsche Wildtier Stiftung, S. 61. Allgemein zum Schutzstatus des Wolfes in den EU-Ländern, vgl. Benedikt Terzer (2022): Wie ist der Schutz des Wolfes in der EU geregelt? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 257-258. Bozen: Athesia.

[79] Ausführlich hierzu Annika Tiesmeyer, Katharina Steyer, Götz Ellwanger, Marion Ersfeld & Sandra Balzer (2021): Luchs und Wolf in Deutschland – Bewertung des Erhaltungszustands gemäß FFH-Richtlinie. Natur und Landschaft 96(1): 34-42.

[80] Vgl. Hans Dieter Pfannenstiehl (2022): Können Schäden an Nutztieren durch eine Bejagung der Wölfe reduziert werden? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 146-148. Bozen: Athesia, S. 146: „Die Forderung nach dauerhaft bedingungslosem Totalschutz des Wolfs in Deutschland oder Österreich speist sich leider oft aus einem falsch verstandenen Artenschutz, der mit Tierschutz in einen Topf geworfen wird. Beim Artenschutz geht es nicht darum, unbedingt jedes einzelne Individuum einer Art zu schützen, wie das der Tierschutz fordert.“

[81] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 61. Zur Erfassung für die FFH-RL, vgl. Tiesmeyer et al. (2021): Luchs und Wolf in Deutschland. Artikel 19 der FFH-RL legt fest, dass die Anhänge IV und V dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen sind. Vgl. Walter Obwexer (2022): Wie kann der Schutzstatus des Wolfes geändert werden? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 264-265. Bozen: Athesia.

[82] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 63. Allerdings genehmigte der EuGH in einem Spruch von 2024 Österreich eine Schutzstatusabsenkung nicht, weil in dessen Landesgrenzen nur sechs reproduzierende Rudel vorgekommen seien und der günstige Erhaltungszustand „zuvorderst auf lokaler und nationaler Ebene“ gegeben sein müsse. Österreich dagegen bezieht sich auf die Wolfspopulation des biogeografischen Raums Alpen. „Der EuGH hat dabei erneut das strenge Schutzregime der FFH-RL bestätigt und den hiergegen gerichteten Aufweichungsbestrebungen in einzelnen Mitgliedstaaten entgegengehalten. Wollen die Mitgliedstaaten die Wolfspopulationen stärker jagdlich regulieren, dann ist dies nur mittels einer vorangehenden Änderung des Anhangs IV der FFH-RL möglich.“ Stefan Möckel (2024): Wolfsschutzregime und FFH-Richtlinie 92/43/EWG. Natur und Landschaft 99(12): 605-607. Zu den Rechtssprechungen des EuGH zum Umgang mit dem Wolf, vgl. Norer (2025): „Wer hat Angst vorm bösen Wolf?“ Der Wolf in der Rechtsprechung des EuGH.

[83] Hackländer (2022): Ist der Wolf eine gefährdete Art?

[84] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2026): Deutschland meldet günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an EU-Kommission. Natur und Landschaft 101(2): 89.

[85] Lehnigk-Emden (2025): Fluch oder Segen. Schon im Jahr 2020 legte die Bundesregierung einen Kabinettsentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vor, um die Entnahme von Wölfen zu erleichtern. Demnach „soll es für eine ausnahmsweise zulässige Entnahmegenehmigung von Tieren besonders geschützter Arten nach dem geänderten § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht mehr darauf ankommen, dass ‚erhebliche‘ forst-, land-, weide-, fischerei-, wasser- oder sonstige erhebliche wirtschaftliche Schäden drohen. Vielmehr soll es genügen, wenn diese Schäden ‚ernst‘ sind. Damit entspricht der Wortlaut nunmehr dem der FFH-Richtlinie.“ Am 13. März 2020 trat die Änderung in Kraft. Elisabeth V. Henn (2020): Änderung des BNatSchG: Entnahmevoraussetzungen insbesondere von Wölfen (vermeintlich) gelockert (BT-Drs. 1910899). Natur und Landschaft 95(4): 195-196.

[86] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 66. Vgl. Stefan Möckel (2024): Wolfsschutzregime und FFH-Richtlinie 92/43/EWG, S. 607: „Am 25.9.2024 einigten sich die Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates der EU darauf, eine entsprechende Änderung des Berner Übereinkommens zu beantragen. Von Seiten der Umweltverbände wurde die Ratsentscheidung als schwerer Schlag gegen wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erhaltung der biologischen Vielfalt kritisiert“. Wölfe können seitdem gemäß den Vorgaben des Art. 15 FFH-RL bejagt werden. Vgl. Stefan Möckel (2025): Reduzierter Schutzstatus für Wölfe. Natur und Landschaft 100(8): 391-392. Die Entscheidung der EU wurde in der Richtlinie (EU) 2025/1237 im Amtsblatt der EU am 24. Juni 2025 veröffentlicht und ist seit dem 14. Juli 2025 in Kraft. Stefan Möckel (2025): Reduzierter Schutzstatus für Wölfe in der EU. Natur und Landschaft 100(11): 514.

[87] DJV (2022): Der Wolf in Deutschland; NABU fordert klares Bekenntnis zum Schutz des Wolfes. Natur und Landschaft 92(2): 92. Zur Kritik des DJV im Umgang mit dem Wolf, vgl. Gieser (2023): Leben mit Wölfen, S. 144.

[88] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 76.

[89] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 66.

[90] Elisa Frank, Nikolaus Heinzer & Bernhard Tschofen (2019): Wolfsbeziehungen. Eine Spurensuche. In: Lara Selin Ertener & Bernd Schmelz (Hrsg.), Von Wölfen und Menschen, 17-32. Hamburg: MARKK, S. 29. Diesen Wandel vom verachteten zum geschützten Wolf skizzieren Masius & Sprenger (2012): Die Geschichte vom bösen Wolf.

[91] Gieser (2023): Leben mit Wölfen, S. 182.

[92] Gieser (2023): Leben mit Wölfen, S. 109.

[93] Frank et al. (2019): Wolfsbeziehungen, S. 29. Vgl. Heinzer (2020): Modes of Involvedness. Zur Problematik der Gegenüberstellung von Fakten und Emotionen beim Umgang mit dem Wolf, vgl. Victoria Erschens, Jacqueline Larcher, Marcus Mengelkoch & Hanna Schroer (2021): Wolfwärts. Kultur ist Handlung. https://wp.uni-koblenz.de/storytelling3/2021/10/13/wolfwaerts/ (abgerufen am 3. Juni 2026).

[94] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 43.

[95] Jacob & Wilhelm Grimm (2004 [1819]): Kinder- und Hausmärchen, Band 1. 2. Aufl. Hildesheim: Olms-Weidmann [Berlin: G. Reimer], S. 136-140. Zur Entwicklung und Rezeptionsgeschichte dieses europäischen Märchens, vgl. Jack Zipes (1982): Rotkäppchens Lust und Leid. Köln: Eugen Diederichs.

[96] Klaus Maylein (2010): Die Jagd. Marburg: Tectum, S. 890.

[97] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 39.

[98] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 69.

[99] Deutscher Jagdverband (2026): Änderung des Jagdgesetzes. Der Überläufer 3: 14-15, S. 14.

[100] Vgl. Müller (2010): Unter Räubern, S. 148.

[101] Sven Herzog (2022): Wie sieht das Wolfsmanagement in Deutschland aus? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier. 278-280. Bozen: Athesia, S. 278. Siehe hierzu auch Herzog (2019): Wildtiermanagement, S. 26.

[102] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 75. Diese Positionierung skizziert Gieser (2023): Leben mit Wölfen, S. 151: „In der Perspektive der Jäger ist der Wolf ‚heiliggesprochen‘, ist unantastbar und darf sich ausbreiten, wie er will.“ Tatsächlich stand der DJV um die Jahrtausendwende der Rückkehr des Wolfs positiv gegenüber: „Einer natürlichen Zuwanderung – auch des Großraubwildes – steht die Jägerschaft grundsätzlich positiv gegenüber. Die Rückkehr ist ein Indikator für geeignete und intakte Lebensräume. Durch Besetzung wichtiger funktioneller ökologischer Nischen tragen sie zur Bereicherung der Artenvielfalt in Deutschland bei.“ Deutscher Jagdschutz-Verband e.V. (2002): Jäger heute. Standortbestimmung der Jagd. 3. Aufl. Bonn: Deutscher Jagdschutz-Verband e.V., S. 33.

[103] Pfannenstiehl (2017): Heute noch jagen, S. 220. Vgl. Wotschikowsky (2019): Jäger und große Beutegreifer – Konfliktfeld Jagd, S. 215: „Rotwildgebiete in Deutschland umfassen nur etwa ein Viertel der Landesfläche.“ Zur genetischen Verinselung beim Rotwild in Deutschland, vgl. Herzog (2019): Wildtiermanagement, S. 168.

[104] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 50.

[105] Herzog (2016): Von Wölfen und Menschen, S. 232.

[106] Daniel Mettler (2019): Nutztierhaltung und große Beutegreifer – Konfliktfeld Landwirtschaft. In: Marco Heurich (Hrsg.), Wolf, Luchs und Bär in der Kulturlandschaft, 223-253. Stuttgart: Ulmer, S. 239.

[107] Sven Herzog (2023): Brauchen wir mehr Wildtiermanagement? In: Deutsche Wildtier Stiftung (Hrsg.), Ich mag Tiere – aber nicht hier!, 54-63. Hamburg: Deutsche Wildtier Stiftung, S. 61.

[108] Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wortprotokoll der 16. Sitzung, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Berlin, den 23. Februar 2026. Protokoll-Nr. 21/16.

[109] Für die Wiedergabe der Inhalte wurde die entsprechende Bundestagssitzung über den livestream verfolgt. Der Wortlaut ist einsehbar im Plenarprotokoll der 62. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 5. März 2026, S. 7517-7524.

[110] Arnold zufolge fehlt bislang „empirische Evidenz dafür, dass Bejagung die gesellschaftliche Akzeptanz von Wölfen erhöht.“ J. Arnold (2026): Feuer frei, Probleme gelöst? Eine Bewertung von jagdlichen Maßnahmen im Wolfsmanagement als Werkzeug zur Reduktion von Nutztierübergriffen. Wildbiologische Forschungsberichte 6: 18-27, S. 22. Pfannenstiehl vermag dagegen Quellen heranzuziehen, die aufzeigen sollen, dass Bejagung nachgewiesenermaßen Weidetierhaltung entlastet (zu einer Senkung der Nutztierrisse führt). Hans Dieter Pfannenstiehl (2022): Können Schäden an Nutztieren durch eine Bejagung der Wölfe reduziert werden? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 146-148. Bozen: Athesia, S. 147. Norer meint schließlich, dass es in der Fachliteratur sowohl vergrämende als auch die Situation verschlimmernde Effekte der letalen Entnahme gäbe. Norer (2025): „Wer hat Angst vorm bösen Wolf?“ Der Wolf in der Rechtsprechung des EuGH, S. 172.

[111] Vgl. Frauke Patzke & Helena von Hardenberg (2026): Der Wolf im Bundesjagdgesetz – Niedersachsens Pläne. Niedersächsischer Jäger 71(8): 8-11.

[112] K. Wagner, S. Wölfl & M. Suda (2011/2012): Großbeutegreifer als Stressoren in Landnutzungssystemen. Wildbiologische Forschungsberichte 1: 140-150, S. 142. Vgl. Chapron et al. (2014): Recovery of large carnivores; Linnell & Alleau (2016): Predators That Kill Humans; Heinzer (2020): Modes of Involvedness, S. 115; Friedrich Reimoser (2022): Nehmen Wildschäden bei Wolfsvorkommen zu? Oder können Wölfe Wildschäden verhindern? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier. 229-231. Bozen: Athesia. Sehr aufschlussreich hierzu ist der Erklärungsansatz von Schraml (2019): Wildtiermanagement für Menschen. Schramls Ansatz wird als klassisch anthropozentrisch kritisiert von Gieser (2023): Leben mit Wölfen, S. 65-66.

[113] Lehnen et al. (2021): Gesellschaftliche Einstellungen zur Rückkehr des Wolfs nach Deutschland, S. 29.

[114] Lehnen et al. (2021): Gesellschaftliche Einstellungen zur Rückkehr des Wolfs nach Deutschland; Christine Miller (2022): Wie viel kostet der Wolf? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 160-168. Bozen: Athesia. Dazu ausführlich Gieser (2023): Leben mit Wölfen.

[115] Norer (2026): Leben mit dem Wolf, S. 55.

[116] Pfannenstiel (2017): Heute noch jagen, S. 83.

[117] Pfannenstiel (2017): Heute noch jagen, S. 263. Vgl. Herzog (2016): Von Wölfen und Menschen, S. 231. Dazu exemplarisch E. Strauß & R. Gräber (2016): Ausbreitung von Wolf und Luchs und ihre subjektiv empfundenen Effekte auf Reh und Rothirsch in den niedersächsischen Revieren. Wildbiologische Forschungsberichte 2: 251-259. Differenziertere Umfragen über die Einstellung der Jagenden zum Wolf deuten jedoch an, dass innerhalb der Jagenden in der Lausitz etwa die Hälfte den Wolf tolerieren (die andere Hälfte nicht). Damit zeige sich, „dass die Meinung der Jäger zum Wolf der Auffassung der übrigen Bevölkerung entspricht“. Sigmund Gärtner (2007): Pro oder contra Wolf – stimmt das Bild vom bösen Jäger? Kurzbericht zu den Ergebnissen einer anonymen Umfrage. Artenschutzreport 21: 12-14, S. 12.

[118] Ansorge et al. (2010): Die Rückkehr der Wölfe; C. Steinberg (2018): Untersuchungen zur Nahrungsökologie des Wolfes (Canis lupus) in Niedersachsen, Deutschland. Wildbiologische Forschungsberichte 3: 71-75; Wotschikowsky (2019): Jäger und große Beutegreifer, S. 204, 206-207; Reinhardt et al. (2021): Erkenntnisse zur Wiederausbreitung des Wolfs in Deutschland, S. 24; H. Schmidt, F. Gethöffer, O. Keuling, R. Gräber, L. Felker, J. Seide, A. Abdulmawjood & U. Siebert (2024): Nahrungsanalyse von Wölfen (Canis lupus) in Niedersachsen mittels Hartbestandteilanalyse und DNA-Metabarcoding. Wildbiologische Forschungsberichte 5: 297-303; R. Gräber, K. Petianov & O. Keuling (2026): Rissereignisse und (Un)Ruhe: Die Einflüsse der Wolfpopulation auf Reh-, Rot- und Damwild aus Sicht der Jagdrevierinhaber. Wildbiologische Forschungsberichte 6: 361-366.

[119] Müller (2021): Wildbiologische Informationen, S. 146.

[120] Wotschikowsky (2019): Jäger und große Beutegreifer – Konfliktfeld Jagd, S. 205.

[121] Herzog (2016): Von Wölfen und Menschen, S. 234; J. Arnold (2026): Feuer frei, Probleme gelöst, S. 21; Norer (2025): „Wer hat Angst vorm bösen Wolf?“ Der Wolf in der Rechtsprechung des EuGH, S. 182.

[122] Christine Miller (2022): Kein vernünftiger Herdenschutz ohne Verteidigungsabschüsse? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 186-190. Bozen: Athesia, S. 186.

[123] Miller (2022): Kein vernünftiger Herdenschutz ohne Verteidigungsabschüsse, S. 187-189.

[124] Miller (2022): Gibt es auch für Wölfe eine Risikolandschaft, S. 89. Vgl. Hackländer (2022): Was frisst der Wolf lieber.

[125] Müller (2021): Wildbiologische Informationen, S. 145.

[126] Müller (2021): Wildbiologische Informationen, S. 146; Miller (2022): Gibt es auch für Wölfe eine Risikolandschaft.

[127] Müller (2021): Wildbiologische Informationen, S. 146.

[128] Gieser (2023): Leben mit Wölfen, S. 211.

[129] J. Fritz & A. Joos (2026): Wenige Wölfe, viele Emotionen: Erfahrungen aus der Kommunikationsarbeit in Baden-Württemberg. Wildbiologische Forschungsberichte 6: 102-109, S. 106.

[130] Frank et al. (2019): Wolfsbeziehungen, S. 25. Vgl. Sven Herzog 2022. Was versteht man unter Wolfsmanagement? In: Heinrich Aukentahler & Wolfgang Schröder (Hrsg.), Der Wolf im Visier, 272-274. Bozen: Athesia.

[131] J. Beckmann (2026): Wann dürfen wir Tiere töten? – Der „größte Schaden“ zwischen Fakten und Meinungen. Wildbiologische Forschungsberichte 6: 41-45, S. 44.



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