Der Biber
Bestimmte Tiere können uns durch ihr bloßes Dasein und Wirken Einblicke in die Haltung der Menschen zu der ihnen umgebenden Natur gewähren. Ein solches Tier ist zweifellos der Biber [1]. Als Landschaftsgestalter macht er sich unliebsam bemerkbar bei Menschen, die oft genug meinen, die Natur gehöre nur ihnen allein. Eine Auseinandersetzung mit dem Biber ist immer auch ein gut Teil Gesellschafts- und Naturschutzgeschichte.
Gefährdung des Bibers durch den Menschen
Jahrhundertelang wurden Biber von Menschen verfolgt. Angaben zur Ausrottung des Bibers sind widersprüchlich, wenngleich die Tendenz des Rückgangs eindeutig ist. Sicher ist, dass bereits am Ende des Mittelalters der Biber in Südeuropa und in England ausgerottet war [3].
„Am südlichen Rhein ist der Biber schon seit über 300 Jahren ausgestorben“ und an „der ganzen Donau sind sie ums Jahr 1890 verschwunden“ [4]. In Niedersachsen soll der letzte Biber schon 1684 in Hedemünden an der Werra gefangen“ und „der letzte hannoversche Biber 1869 bei Dömitz an der Elbe geschossen“ worden sein [5].
Anderen Angaben zufolge soll für Norddeutschland der letzte Biber sogar schon um 1800 (Mecklenburg an der Elbe) erlegt worden sein [6]. Ab dem späten 19. Jahrhundert besiedelte der Biber nur noch „das sumpfige und laubwaldreiche Tiefland an der Grenze zwischen Preußen und dem alten Herzogtum Anhalt“ [7].
![„Biberpärchen“ [2]](https://static.wixstatic.com/media/0ef39f_ed71936f68c64f9e84b00e527953b547~mv2.png/v1/fill/w_547,h_642,al_c,q_85,enc_avif,quality_auto/0ef39f_ed71936f68c64f9e84b00e527953b547~mv2.png)
Pelz und Arznei
Grund für die Verfolgung des Bibers waren vor allem sein Pelz und das aromatische Analsekret („Bibergeil“). In den hohen Preisen für Biberpelz und Bibergeil „liegt der Anlaß zum tragischen Schicksal des Bibers, seinem jahrhundertelangen, schonungslosen Verfolgtwerden“ [8]. Grund für die medizinische Verwendung von Bibergeil ist die darin enthaltene, für die Aspirinwirkung bekannte Salizylsäure [9].
Im Mittelalter exportierten die Franken aus Westeuropa skandinavische Biberbälge in die arabische Welt [10]. „In der Blütezeit der Hanse gehörten Biberfelle zu den wichtigsten Handelsgütern dieses Städtebundes“ [11]. Biberbälge dienten zur Herstellung von Pelzen sowie als Material für Hüte, Strümpfe und Handschuhe [12]. Mit Biberfellen wurden noch im 16. Jahrhundert in Schweden Steuern bezahlt [13].
In Nordamerika wiederholte sich die Biberverfolgung. „Dort lebten um 1600 etwa sechzig bis hundert Millionen Biber“. Zwar bejagten die indigenen Völker auch Biber, aber erst die Europäer sorgten für den Rückgang auch der nordamerikanischen Biberpopulationen, indem sie „jährlich 50 000 Biberfelle nach Übersee“ exportierten [14]. Bestandsgefährdend erwies sich also nicht die Bejagung an sich, sondern die Kommerzialisierung der Verfolgung.
Die Biberpelzausfuhr erreichte 1875 mit dem Verkauf von 270 903 Biberfellen ihren Höhepunkt. Wenig später waren Biber in weiten Teilen Nordamerikas ausgerottet [15]. Das Schicksal dort dürfte ähnlich gewesen sein wie in Europa und Asien: Von geschätzten 100 Millionen Bibern in Eurasien „überlebten nur etwa 1000 bis 2000 die Verfolgung“ durch den Menschen [16].
Fischfeind und Delikatesse zur Fastenzeit
Teilweise wurden Biber auch verfolgt, „weil sie als Fischfeinde galten“ [17]. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit glaubte man allgemein, Fische seien die Nahrung des Bibers. Oft wurde der Biber sogar „mit einem Fisch im Fang dargestellt“ [18]. Der Nager wurde also indirekt als Bedrohung für die menschliche Ernährung betrachtet.
Allerdings galt das Fleisch des Bibers auch als eine willkommene Bereicherung des Speisezettels an Fastentagen, insbesondere die Kelle wurde als Delikatesse hochgeschätzt [19]. „Biber, Otter und Wildente, ob Pelz oder Federn, was Fische frißt, wird wieder als Fisch gefressen!“, hieß es [20]. Ein Kirchenvertreter erklärte noch 1754: „Bezüglich seines Schwanzes ist er [der Biber] ganz Fisch, und er ist als solcher gerichtlich erklärt durch die Medizinische Fakultät in Paris, und in Verfolg dieser Erklärung hat die Theologische Fakultät entschieden, daß das Fleisch an Fastentagen gegessen werden darf“ [21].

Biberschutz vor 1900
Noch bis ins 18. Jahrhundert soll der Biber an der Elbe äußerst häufig gewesen sein [22]. Friedrich Wilhelm I. von Preußen ließ mehrere Kundgebungen veröffentlichen, wonach „bei 20 Taler Strafe das Fangen der Biber und die Vernichtung ihres Lebensraumes verboten sei“ [23]. Ein Deichhauptmann aus dem Kreis Jerichow I kritisierte derartige Schutzbestrebungen mit der Behauptung, dass die Biber „an dem Elbstrom überaus großen Schaden tun an den Dämmen und dadurch das Land in höchste Gefahr setzen“ [24].
In seinem „Biberschutzedikt“ von 1714 verbot Friedrich Wilhelm I. dennoch, sich keineswegs an „Bieber zu vergreiffen“ [25]. Wenig später erklärte er: „Die Biber, welche seit einigen Jahren hier in Unserer Chur-Marck Brandenburg und Herzogthum Magdeburg ausgesetzet und [...] zu schonen anbefohlen worden, sollen auch fernerhin bey Vermeydung schwerer Straffe geheget [geschützt], und von niemanden, wer der auch sey, beunruhiget“ werden [26].
Aufgrund vermehrter Klagen der Deichgemeinden sah sich der preußische Regent jedoch regelmäßig gezwungen, einzelne Biber abschießen zu lassen. Am 7. Mai 1728 erklärte er: „Da die Biber an den Elbdeichen in der alten Mark und Prignitz sich so sehr stark vermehret haben, und den Deichen und jungen Weiden großen Schaden tun, so ist dem Oberjägermeister befohlen, die Biber totzuschießen, die Geile zur Königlichen Schloßapotheke einzusenden und die Bälge [Felle] an uns [unmittelbar] abliefern zu lassen“ [27].

Aus einem Erlass des Finanzministers an den Oberpräsidenten der Provinz Sachsen vom 24. September 1856 ist zu ersehen, dass die Schonung der Elbebiber auch im 19. Jahrhundert immer wieder angeordnet wurde [28]. Ein ständiges Erneuern von Schutzverordnungen wird gemeinhin als Anzeichen dafür betrachtet, dass eine Verfolgung nicht nachgelassen hat bzw. nicht nachlässt. Der Druck aus der Bevölkerung hinsichtlich der Eindämmung der Biberpopulation bestand solange, bis der Nager kaum noch in nennenswerter Menge vorhanden war.
Biberschutz ab 1900
Lebensraumverlust stellt für viele Tierarten in der Moderne das Hauptproblem dar. Neben der direkten Verfolgung litt bzw. leidet der Biber vor allem am Entfernen von Flussufervegetation, „da der Biber diese zur Herstellung des Baues und die Rinde zur Äsung bedarf“ [29]. Auch der zunehmende Verkehr auf den Flüssen beschnitt die Lebensmöglichkeiten der Biber ab 1900 in steigendem Maße [30]. Relativ gesehen muss der Biber aber als „eine sich an die [Kultur-] Landschaft anpassende Tierart“ betrachtet werden [31].
Vollends starb der Biber in Deutschland nie aus. Die letzten Individuen erhielten vom aufstrebenden Naturschutzgedanken ab 1900 große Aufmerksamkeit. Im Jahr 1907 „durfte die Fischerei an der alten Elbe bei Magdeburg, einem Hauptzufluchtsort der Biber, nur noch mit der Angel ausgeübt werden, damit die Tiere sich nicht mehr in Netzen fingen“ [32]. Im Jahr 1913 zählte „Bibervater“ Max Behr die letzten noch vorhandenen Biber Deutschlands: 112 alte Biber, 76 Jungtiere, also 188 Biber lebten noch verteilt auf 141 Baue [33].

Der Staat Anhalt stellte den Biber 1915 unter Schutz. Durch die Verordnung zum Schutz von Pflanzen und Tieren wurde der Biber 1921 auch in Preußen unter den vollkommen geschützten Tierarten aufgeführt [34]. Um 1930 gab es in Anhalt drei Biberschutzgebiete, „deren Betreten Unberufenen überhaupt verboten ist. Durch regelmäßig eingesetzte Streifen von Polizeibeamten [wurde] die Durchführung dieses Verbots gewährleistet“ [35]. Zudem schuf das Anhaltische Staatsministerium im Jahr 1925 in Zerbst eine „Zentralstelle für Biberforschung“, um den Biberbestand genauestens im Auge zu behalten [36].
Dank dieser Maßnahmen erholte sich der Biberbestand langsam. Um 1930 lebten Biber nach wie vor nur vereinzelt im Biberschutzgebiet zwischen Torgau und Magdeburg an der mittleren Elbe, wo die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen 1929 immerhin wieder 161 Biberbaue mit 273 Bibern zählen konnte [37]. Von 1890 bis 1929 hatte sich die Zahl der deutschen Biber von 200 auf nur 264 erhöht [38]. Mit dem Erlass des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 (Inkrafttreten am 1. April 1935) erlangte der Biber letztlich überall in Deutschland ganzjährigen Schutz [39].

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nur noch 60 bis 100 Biber in Deutschland geschätzt [40]. Nahrungsmittelengpässe führten vielerorts „zur Wilderei, die auch gefährdete Tierarten wie z.B. den Elbbiber bedrohte“ [41]. Im Nachkriegsdeutschland schien der Biber erneut dem Aussterben nahe.
Abermalige Schutzbemühungen sorgten jedoch dafür, dass 1970 immerhin wieder 150 Biber an der Elbe nachgewiesen werden konnten [42]. Eines änderte sich beim Kampf um den Bestand des Bibers in Deutschland nicht: Das Zentrum der deutschen Biberbestände im 20. Jahrhundert „lag stets im mittleren Elbetal von der Elstermündung bis in dem Raum Schönebeck (120 km Flußstrecke) einschließlich der unteren Mulde (25 km Flußlauf)“ [43].
Aktiver Artenschutz zur Hebung der Biberpopulation Deutschlands
Im Herbst 1962 wurden in der DDR 20 Biber von der Mittelelbe in ein geeignetes Gebiet der Mecklenburgischen Seenplatte umgesiedelt [44]. Ziel dieser Maßnahme war, den deutschen Biberbestand durch Ausbreitung des Lebensraums abzusichern und den Biber wieder in Mecklenburg anzusiedeln, wo er um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert ausstarb [45].
Die Wiederansiedlungsprojekte in den 1960er Jahren und von 1980 bis 2004 halfen, „eine stabile Biberpopulation in Deutschland zu etablieren“ [46]. Seit 1992 ist der Biber als Tierart im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union geschützt. Im Bundesnaturschutzgesetz, das die FFH-Richtlinie in nationales Recht überführt, ist der Biber als strengt geschützte Art eingestuft [47]. Dank der zahlreichen Schutzbemühungen wird der heutige Biberbestand in Deutschland auf über 45 000 Individuen geschätzt [48].

Aus dem Biberleben
Der Rückgang der Biber wurde durch dessen geringe Vermehrung und eine relativ hohe Jugendsterblichkeit infolge von Hochwasser und harten Wintern begünstigt [49]. Ungefähr Anfang Mai wirft die Biberdame in der Regel zwei bis drei, selten vier Junge. Vier bis fünf Wochen später folgen die Jungen bereits der Mutter bei ihren Ausflügen im Umkreis der Biberburg [50]. Biber werden erst mit 2,5 bis 3 Jahren geschlechtsreif, paaren sich Ende Dezember bis Anfang April und leben in monogamer Dauerehe [51].
Biberfamilien bestehen meist aus 3-5 (selten bis 8) Mitgliedern [52]. „Eine einzige Familie konsumiert so große Mengen an Laubwald, daß die erreichbaren Bäume gewöhnlich nach drei, vier oder fünf Jahren verbraucht sind“ [53]. Jungbiber im Alter von ein bis drei Jahren „dehnen beim Umherstreifen im Sommer ihren Aktionsradius bis auf 5 km aus“ [54]. Dabei entfernen sich Biber aber selten weiter als 100 Meter vom Wasser [55]. Ein Biberrevier umfasst eine durchschnittliche Gewässerstrecke von 1,5 Kilometer [56].
„Das Lebenselement des Bibers ist das Wasser“
Der Nager bewegt sich im Wasser gewandt fort und arbeitet regelrecht gegen/mit dem nassen Element [57]. „Regelrechte Deichwachen der Biber sind unaufhörlich damit beschäftigt“, schadhafte Stellen im Damm auszubessern [58]. Biber „sind so fleißig, daß man in Amerika für fieberhaftes Arbeiten den Ausdruck ‚to work like beavers‘, also ‚arbeiten wie Biber‘, benutzt“ [59]. „Wenn der Wasserspiegel weiter steigt, so muß die Burg allmählich immer mehr und mehr erhöht werden und ist schließlich eine Insel mitten im Wasser“; der Wohnraum liegt häufig etwa zwanzig Zentimeter über dem Wasserspiegel [60].
Weil der Biber für seine Bedürfnisse unermüdlich Bäume fällt, wurde er lange Zeit als schädlich erklärt [61]. Biber können mehrere Bäume gleichzeitig bearbeiten und „auch diesen oder jenen [Baum] ohne ersichtlichen Grund wochen-, ja monatelang, vielleicht auch für immer verlassen“ [62].
Die Hauptnahrung des Bibers besteht in der Rinde von Laubbäumen, vor allem Weiden, Pappeln, Eschen, Birken, ja selbst von Eichen, aber auch Wasserrosen und andere Wasserpflanzen werden verzehrt [63].

Eine Lieblingsspeise des Bibers ist die Wurzel der Teichrose [64]. Er verspeist zudem Mädesüß, Giersch, Ampferarten, Brennessel, Sumpfknöterich, Schilf und Rohrkolben, sogar Klee, Rüben, Kohl und Fallobst wird angenommen [65]. Ein erwachsener Biber verbraucht „im Jahr 4197 Kilogramm Holz mit Rinde zusätzlich zu seinem Grünfutter oder insgesamt siebeneinhalb Kubikmeter Holz“ [66].
Am liebsten schneiden Biber Stämme von acht bis zwanzig Zentimetern Dicke durch, wobei sie Nadelhölzer und Harthölzer „fast durchwegs meiden“ [67]. Steigt die Fällaktivität der Biber im Herbst an, galt das früher als Zeichen eines bald hereinbrechenden Winters, da der Nager während der kalten Jahreszeit von seinem Vorrat zehrt [68].
Anhand der Fraßspuren oder der Abdrücke vom Biberschwanz (der „Kelle“) lässt sich die Anwesenheit von Bibern in einem Gebiet erkennen, auch wenn Biber in der dicht besiedelten
Kulturlandschaft meist nacht- oder dämmerungsaktiv sind [69].
Abdruck der Biberkelle im Elbsand © Manuela Baltosée Abdruck der Biberkelle im Elbsand © Manuela Baltosée
Biberburg und Biberdamm
Eine Biberburg wird aus herbeigeschlepptem Astwerk gebaut und mit Schlamm abgedichtet, und liegt entweder am Uferhang oder freistehend im Gewässer [70]. Meist besteht eine Biberburg aus einer Röhre, die zum stets trockenen „Kessel“ (Wohnraum) führt. Es können aber auch Notausgänge und Vorplätze zum Kessel vorkommen. Das Dach der Biberburg ist zwecks Sauerstoffzufuhr stets mit Rissen durchzogen [71]. Das durch den Biberdamm gestaute Wasser hält die Baueingänge bedeckt und bietet dadurch Schutz vor Feinden [72].
Durch seine Bautätigkeit kann der Biber seinen Lebensraum „in erheblichem – in der Tierwelt beispiellosem – Maße umgestalten“ [73]. „Der Biber dämmt Bäche und Flüsse auf und erhöht damit die Grundwasserfläche [74]. „Besonders im Gebirge sind Biber prächtige ‚Landschaftsgestalter‘. Wilde Bäche werden gehemmt, die Dämme verhindern das Versanden und Verkiesen der unten gelegenen Wiesen und Äcker“ [75]. „Dämme von 50 Metern Länge und 1,5 Meter Höhe gehören [in Nordamerika] keineswegs zu den Seltenheiten“ [76].
Ein vordringlicher Grund für die Bekämpfung des Bibers durch den Menschen in Deutschland ist „sein geländegestaltendes Wirken. Bekanntlich errichtet die Art Kanäle und Staudämme, die den Wasserstand ihres Siedlungsgebietes regulieren helfen, so daß bisweilen nach Überschwemmungen ein Wasserablauf örtlich unterbleibt; dadurch wird unter Umständen Wiesengelände der menschlichen Nutzung vorenthalten. In der Raumenge Mitteleuropas mußte sich der Mensch dagegen wehren, während interessanterweise in den Vereinigten Staaten, besonders in Idaho, im Oberteil der Ströme mehrfach Biberaussetzungen stattgefunden haben in der Absicht, aus der den Wasserstand regulierenden Tätigkeit des Tieres für den Menschen Nutzen zu ziehen“ [77].

Baumeister für artenreiche Landschaften
Als Landschaftsgestalter wirken sich Biber in vielerlei Hinsicht positiv auf ihre Lebensräume aus. Durch ihre nagende Tätigkeit sorgen Biber für eine natürliche Verjüngung der gewässernahen Wälder und ihre Dämme filtern Schadstoffe wie Nitrat aus dem Wasser [78]. Biber können helfen, „einen naturnahen Zustand der Gewässer wiederherzustellen“ [79]. Biberschutz bedeutet Schutz natürlicher Flusssysteme [80].
Aus „Sicht der Natur“ wird es natürlich nie „zu viele“ Biber geben. Ihr Bestand reguliert sich von selbst, indem abwandernde Jungtiere keine Möglichkeit haben, sich in der Umgebung anzusiedeln und fortzupflanzen, wenn alle Reviere besetzt sind [81].
„Wenn man ihn ließe, würde der Biber einen Entwässerungsgraben im Maisacker in wenigen Jahren wieder in ein Biotop mit hoher Artenvielfalt verwandeln“ [82].
Die Aktivitäten des Bibers erschaffen ein vielfältiges und dynamisches Mosaik von Lebensräumen. Das Anstauen von Wasser führt zu dem vermehrten Vorkommen von Fischen, Amphibien und an Wasser gebundenen Insekten (z.B. Libellen). In Biberstauseen sind Fischdichten bis zu 80-mal höher als außerhalb festgestellt worden [83]. Angenagte Bäume können zudem als Totholz Bruthöhlen für Vögel und Fledermäuse bieten. Durch das Graben im Uferbereich erhöhen Biber die Uferstruktur [84].
„In einem Biberrevier kann die Artenvielfalt geradezu explodieren“ [85].
Kritik an unregulierter Biber-Rückkehr
Trotz einer Unterschutzstellung von teilweise mehr als 100 Jahren kann nicht von einer konfliktfreien Koexistenz von Mensch und Biber gesprochen werden [86]. Insbesondere Personen aus der Land- und Forstwirtschaft sprechen sich häufig für eine aktive Entnahme (Bejagung) von Bibern aus [87].
Beim Schutz des Bibers wird also zwar die Wiederansiedlung als ein großer Erfolg des Naturschutzes betrachtet. Für andere fehlt allerdings „bislang der nächste konsequente Schritt, die Überführung des Bibers ins Jagdrecht, welches den Schutz durch nachhaltige Nutzung konsequent fortsetzt.“ Dies sei laut Sven Herzog „eine – im Grunde logische und konsequente – Entwicklung“ [88]. Tatsächlich werden in Bayern Biber staatlicherseits „reguliert, d. h. jedes Jahr werden erhebliche Zahlen an Bibern gefangen oder auch erlegt“ [89].
Leben mit dem Biber: Management von Mensch und Biber
„Negativ auffallen“ kann der Biber zweifellos durch Fraß oder Wasserstauung der von Menschen in Bewirtschaftung genommenen Flächen. Für ein Zusammenleben ist daher ein sorgsam ausgearbeitetes und umgesetztes Management von Biber und Mensch unabdingbar.
Erste Konfliktlösungen versuchte Bayern von 1988 bis 1992. Es zeigte sich, dass durch Biber verursachte Probleme für den Menschen „fast ausschließlich in einem 20 Meter schmalen Streifen entlang der Gewässer auftraten“ [90]. Zur Lösung wird seitdem vorgeschlagen, ungenutzte Räume am Gewässer als Pufferzone zu schaffen.
Zentraler Bestandteil für ein konfliktarmes Miteinander ist eine gründliche, transparente und stetige Öffentlichkeitsarbeit. „Wenn der Angler weiß, dass der Biber seine Fische nicht frisst (‚Der frisst Fische‘ – eine noch oft gehörte Meinung), sondern der ins Wasser gefällte Baum ein geschützter Unterstand für Fische ist, ist der Konflikt mit dem Biber kein Konflikt mehr. Der Biber wird vom Problem zum Helfer“ [91].
Einmal mehr zeigt sich, dass auf Tieraktivität auch kreativer reagiert werden kann und vor allem die Perspektive entscheidend ist bei der Beurteilung und Reaktion. Aufklärungsarbeit ist nötig, „nicht um den Biber zu managen (der beherrscht seine Arbeit seit 15 Millionen Jahren ohne Management), sondern das Zusammenleben zwischen Biber und Mensch“ [92].

Jüngst konnten die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg in Zusammenarbeit mit dem Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue ein „Regionales Handlungskonzept Biber“ ausarbeiten. Im Rahmen eines zweieinhalbjährigen Projektes wurde im Dialog mit allen relevanten Akteur:innen aus der Region ein Handlungsleitfaden für Konfliktfälle erstellt.
Um Konflikte zügig zu entschärfen, gehört zu den Grundsätzen dieses Bibermanagements, dass innerhalb weniger Tage auf die Meldung eines Biberkonfliktfalles geantwortet und auch reagiert wird. Unter Beachtung der Belange aller betroffenen Akteur:innen und „der abgestimmten Auswahl zielführender Maßnahmen wird jene Maßnahme gewählt, die den geringsten Eingriff in das Biberhabitat darstellt“ [93].
Besondere Bedeutung besitzt die Zielsetzung, wonach eine finanzielle Unterstützung „durch das Land Niedersachsen für den biberbedingten Mehraufwand bei der Gewässerunterhaltung“ vonnöten ist. Ebenso wertvoll ist das Bestreben, durch „eine kontinuierliche Kommunikation mit den Betroffenen und der Öffentlichkeit vor Ort“ die Akzeptanz der Maßnahmen zu erhöhen [94].
Ganz ohne Konflikte wird das gemeinsame Leben von Biber und Mensch in der Landschaft wohl kaum möglich sein. Der Biber hat aber genauso Heimatrecht wie wir. Entscheidend ist eine solidarische Haltung sowohl den Bibern als auch den von Bibern finanziell geschädigten Personen gegenüber.
Tristan Kallweit für ArtenReich
Quellen
[1] Vgl. Carl Fries (1943): Biberland. Neudamm: J. Neumann, S. 1-23.
[2] Blätter für Naturschutz 3(22), 1912.
[3] Gustav Hinze (1937): Biber in Deutschland. Berlin: Hugo Bermühler, S. 9.
[4] Eberhard von Riesenthal (1921): Vom Biber, Castor fiber L. Deutsche Jäger-Zeitung 77(42): 649-651, S. 650.
weitere Quellen aufklappen
[5] Günther Niethammer (1963): Die Einbürgerung von Säugetieren und Vögeln in Europa. Hamburg: Paul Parey, S. 75. Der letzte „mecklenburgische“ Biber soll aber schon 1789 bei Dömitz erbeutet worden sein. Hans Sieber (1966): Über das Bibervorkommen im Schweriner Seengebiet. Archiv für Naturschutz und Landschaftsforschung 6(4): 255-270, S. 255, S. 257.
[6] Wilhelm Bieger (1925): Naturschutz und Jagd. Der Heger 4(15): 505-514, S. 513. Ausführlicher zum Aussterben des Bibers in den Ländern Europas, vgl. Hermann Friedrich (1894): Die Biber an der mittleren Elbe. Dessau: Baumann; Hermann Friedrich (1907): Der Biber. In: H. Meerwarth (Hg.), Lebensbilder aus der Tierwelt. Erster Band, Erste Reihe: Säugetiere I, 95-152. Leipzig: R. Voigtländer.
[7] Fries (1943): Biberland, S. 20.
[8] Fries (1943): Biberland, S. 16.
[9] Fries (1943): Biberland, S. 13.
[10] Fries (1943): Biberland, S. 11.
[11] B. Grzimek und R. Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige. In: B. Grzimek u.a. (Hg.), Grzimeks Tierleben. Band 11, Säugetiere II, 278-288. Zürich: Kindler, S. 287.
[12] Fries (1943): Biberland, S. 12.
[13] Fries (1943): Biberland, S. 11.
[14] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 287. Vgl. Friedrich (1907): Der Biber, S. 96.
[15] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 287. Vgl. Friedrich (1907): Der Biber, S. 96. Lesenswert ist diesbezüglich Bernhard Grzimek (1965): Wildes Tier, weißer Mann. Stuttgart/Hamburg: Deutscher Bücherbund, S. 88-107.
[16] Gerhard Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz. In Deutsche Wildtier Stiftung (Hg.), Ich mag Tiere – aber nicht hier!, 36-43. Hamburg. Deutsche Wildtier Stiftung, S. 38.
[17] Niethammer (1963): Die Einbürgerung von Säugetieren, S. 76.
[18] Fries (1943): Biberland, S. 10.
[19] Anonym (1939): Deutschlands Biber. In: Reichsbund „Deutsche Jägerschaft“ (Hg.), Jahrbuch der Deutschen Jägerschaft, 30-41. Berlin: Paul Parey, S. 30; Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 286.
[20] Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 15.
[21] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 286-287.
[22] Herbert Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe. Natur und Landschaft 33(10): 171-176, S. 173.
[23] Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe, S. 174.
[24] Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe, S. 174.
[25] Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 38.
[26] Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe, S. 174.
[27] Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe, S. 175.
[28] Franz Moewes (1926): Zur Geschichte der Naturdenkmalpflege. In: Walther Schoenichen (Hg.), Wege zum Naturschutz, 28-71. Breslau: Ferdinant Hirt, S. 33. Frühe Schutzerlasse hatten meist materielle Ziele zur Grundlage. Vgl. Gustav Hinze (1938): Zur Biologie des Bibers. Der Biologe 7(12): 404-406, S. 404.
[29] Riesenthal (1921): Vom Biber, S. 650.
[30] Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe, S. 173.
[31] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 39.
[32] Konrad Guenther (1913): Die letzten deutschen Biber. Blätter für Naturschutz 4(2): 4-6, S. 5.
[33] Gustav Hinze (1928): Die gegenwärtige Verbreitung des Bibers in Europa. Der Naturforscher 5(5): 201-203, S. 201; Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 12. Vgl. Fries (1943): Biberland, S. 70.
[34] Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe, S. 171; Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 3.
[35] Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 39.
[36] Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 40. Vgl. Hinze (1938): Zur Biologie des Bibers, S. 405; Anonym (1939): Deutschlands Biber, S. 33-34.
[37] Walter Rammner (1936): Die Tierwelt der deutschen Landschaft. 3. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut AG., S. 383. Vgl. Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 3.
[38] Anonym (1939): Deutschlands Biber, S. 41.
[39] Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 38.
[40] Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe, S. 172.
[41] Andreas Dix und Rita Gudermann (2006): Naturschutz in der DDR: Idealisiert, ideologisiert, instrumentalisiert? In: Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll (Hg.), Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906-2006, 535-624. Münster/Bonn-Bad Godesberg: Landwirtschaftsverlag / Bundesamt für Naturschutz, S. 537.
[42] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 288.
[43] Dietrich Heidecke und Max Dornbusch (1978): Verbreitung und Ökologie, Schutz und Förderung des Elbebibers Castor fiber albicus Matschie, 1907, in der DDR. Archiv für Naturschutz und Landschaftsforschung 18(3): 151-160, S. 152. Vgl. Stenzel (1940): Das Jahrbuch der Deutschen Jägerschaft 1938/39. Wild und Hund 45(44/45): 601-603, S. 603.
[44] H. Schiemenz (1962): Schutzmaßnahmen für die vom Aussterben bedrohten Tierarten in der DDR. Archiv für Naturschutz und Landschaftsforschung 2(1): 85-91, S. 87.
[45] Sieber (1966): Über das Bibervorkommen im Schweriner Seengebiet, S. 255, 257. Derartige Wiederaussiedlungen wurden bereits in den 1930ern empfohlen. Vgl. Anonym (1939): Deutschlands Biber, S. 41.
[46] M. Hohm, S. Mösch, J. Bahm, J. Jeschke und N. Balkenhol (2021): Der Biber: Problemtier oder konfliktfreie Koexistenz mit dem Nager nach über 100 Jahren Unterschutzstellung? Wildbiologische Forschungsberichte 4: 133-140, S. 134. Zu den Wiederansiedlungsprojekten in Süddeutschland ab 1960, vgl. Hubert Weinzierl (1972): Reviergestaltung. 2. Aufl. München: BLV, S. 246-247.
[47] Hohm u.a. (2021): Der Biber: Problemtier oder konfliktfreie Koexistenz mit dem Nager, S. 135.
[48] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 38.
[49] Rammner (1936): Die Tierwelt der deutschen Landschaft, S. 384.
[50] Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 35; Fries (1943): Biberland, S. 35, 37. Ausführlich hierzu Franz Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band 1 – Haarwild. 5. Aufl. Remagen: Kessel, S. 269.
[51] Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band 1, S. 269.
[52] Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band 1, S. 276.
[53] Fries (1943): Biberland, S. 86.
[54] Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band 1, S. 268.
[55] Fries (1943): Biberland, S. 41.
[56] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 37.
[57] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 279.
[58] Alfred Hilprecht (1931): Das Biberschutzgebiet am Elbstrom. Kosmos 28: 67-69, S. 69.
[59] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 280.
[60] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 279.
[61] Rammner (1936): Die Tierwelt der deutschen Landschaft, S. 384.
[62] Hinze (1937): Biber in Deutschland, S. 29. Vgl. Anonym (1939): Deutschlands Biber, S. 33-38.
[63] Rammner (1936): Die Tierwelt der deutschen Landschaft, S. 384.
[64] Curt Strohmeyer (1935): Meister Bockert. Der Herr der Wasserburgen. Ein Biber-Roman. Berlin: Deutscher Verlag, S. 44; Hinze (1937): Biber in Deutschland, Tafel 15.
[65] Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band 1, S. 276.
[66] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 282.
[67] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 281.
[68] Friedrich (1907): Der Biber, S. 144.
[69] Martin Schneider (1941): Unsere Biber. Kosmos 38: 153-156, S. 153; Brüning (1958): Schutz und Verfolgung des Bibers an der mittleren Elbe, S. 172; Margrit Hui-Früh (1971): Biber verhindern Überschwemmungen, aber ihre Staustufen kosten keine Milliarden. Das Tier 11(5): 34-37, S. 35; Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 38.
[70] Fries (1943): Biberland, S. 28-29.
[71] Fries (1943): Biberland, S. 30; Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band 1, S. 269; Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 279.
[72] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 279-280; Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band 1, S. 268; Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 38.
[73] Müller (2021): Wildbiologische Informationen. Band 1, S. 268.
[74] Fries (1943): Biberland, S. 87.
[75] Grzimek und Piechocki (1967): Überfamilie Biberartige, S. 281.
[76] Friedrich (1907): Der Biber, S. 135.
[77] Detlev Müller-Using (1960): Großtier und Kulturlandschaft im mitteleuropäischen Raum. Göttingen: Musterschmidt-Verlag, S. 64-65.
[78] Hohm u. a. (2021): Der Biber: Problemtier oder konfliktfreie Koexistenz mit dem Nager, S. 135; Lisa Lauppe (2026): Nutzen und Einsatzmöglichkeiten des Bibers in Hinblick auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Naturschutz in Praxis und Forschung 1/2026: 57-60.
[79] Lauppe (2026): Nutzen und Einsatzmöglichkeiten des Bibers in Hinblick auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, S. 59.
[80] Vgl. Fries (1943): Biberland, S. 66.
[81] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 38.
[82] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 39.
[83] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 40.
[84] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 39.
[85] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 39.
[86] Hohm u.a. (2021): Der Biber: Problemtier oder konfliktfreie Koexistenz mit dem Nager.
[87] Hohm u. a. (2021): Der Biber: Problemtier oder konfliktfreie Koexistenz mit dem Nager.
[88] Sven Herzog (2023): Brauchen wir mehr Wildtiermanagement? In: Deutsche Wildtier Stiftung (Hg.), Ich mag Tiere – aber nicht hier!, 54-63. Hamburg: Deutsche Wildtier Stiftung), S. 62.
[89] Hans-Dieter Pfannenstiehl (2017): Heute noch jagen? Stuttgart: Kosmos, S. 161.
[90] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 40.
[91] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 41.
[92] Schwab (2023): Biberschäden – Biberschutz, S. 42.
[93] Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (2026): Regionales Handlungskonzept Biber. Hitzacker, S. 6. Erhältlich unter: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/veroeffentlichungen-naturschutz/handlungskonzept-biber-in-niedersachsen-veroffentlicht-246174.html.
[94] Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (2026): Regionales Handlungskonzept Biber. Hitzacker, S. 6.





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